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Monat: August 2012 - Der Kreuzberger

(M)eine These wird Gesetz!

Nun ist es Gesetz. Eine These von mir, für die ich noch vor zwei Jahren belächelt wurde, ist nun durch das Bundesverfassungsgericht beschlossen worden. Der militärische Einsatz der Bundeswehr innerhalb von Deutschland!

In der Ausgabe 10 von Der Kreuzberger, habe ich bereits auf die Gefahr hingewiesen, dass wenn es zu sozialen Unruhen kommen sollte, die Bundeswehr als letzte Instanz zur Verteidigung des Staates zum Einsatz kommen wird. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar eindeutig festgelegt, dass Gefahren, die von Demonstrationen oder von Teilnehmern dieser Veranstaltung ausgehen, nicht unter dieses Gesetz fallen. Lediglich zur Gefahrenabwehr bei „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ soll die Bundeswehr zum Einsatz kommen. Bleibt die Frage offen, wie definiert man „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“?

Wir können uns sicher sein dass, wenn wir das Pack aus Politik, Industrie und Wirtschaft aufgrund sozialer Ungerechtigkeiten eines Tages aus dem Land jagen die „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ ausgerufen und die Bundeswehr zum Einsatz gegen das eigene Volk befehligt werden wird.

Spinner sagt ihr? Warten wir ab was in zwei Jahren ist!

Um euch zu belegen, wie einfach es ist heutzutage unter Terrorverdacht zu fallen habe ich den Terrorparagraphen 129a abgedruckt. Insbesondere Artikel 4, Punkt 4 betrifft eine nicht geringe Zahl von Bürgerinnen und Bürger. Dort heiß es „Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind … eine Behörde … rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates … zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat … erheblich schädigen kann.“

Strafgesetzbuch

Besonderer Teil (§§ 80 – 358)

7. Abschnitt – Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 – 145d)

§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, 1.Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder 2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

1.einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,

2. Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,

3. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3

4. Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder 5. Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes zu begehen,oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.

(3) Sind die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet, eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Straftaten anzudrohen, ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, in den Fällen der Absätze 1, 2, 3 und 5 die Strafe nach seinem Ermessen (§ 49 Abs. 2) mildern.

(7) § 129 Abs. 6 gilt entsprechend.

8) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2).

(9) In den Fällen der Absätze 1, 2 und 4 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze vom 22.12.2003 ( BGBl. I S. 2836) m.W.v. 28.12.2003. (Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html)

Nun bleibt es jedem selbst überlassen, ob er davon überzeugt ist, dass das Grundgesetz Artikel 20 Absatz 4, den terroristischen intergrund aufhebt. Dort heißt es nämlich:

Grundgesetz

II. Der Bund und die Länder (Art. 20 – 37)

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

(Quelle: http://dejure.org/gesetze/GG/20.html)




Sind wir nicht alle ein bisschen Griechenland?

So komisch sich die Titelzeile anhören mag, der Grund der mich dazu bewog diesen Text zu verfassen ist es nicht! Nachdem ich mich in den vergangenen Jahren immer intensivere Recherchen zu meinen veröffentlichten Themen durchführe, habe ich eines feststellen können was ich euch nur mal so am Rande mitteilen wollte wenn ihr mal wieder sagt: „Ach, eigentlich ist der Staat gar nicht so schlimm“ oder „Scheiß Industrie, ausschließlich Kommerziell und intrigant“.

Denn bei der Auswertung meiner bisher durchgeführten Nachforschungsarbeiten ist mir eine Zahl unübersehbar ins Auge gefallen. Die Quote der beantworteten Anschreiben, die ich mit der Bitte um Klärung der jeweiligen Sachverhalte, losgeschickt habe. Gingen diese Anfragen an Unternehmen in der Freien Marktwirtschaft wurden diese umgehend beantwortet. Wenn diese Antworten auch nicht immer die zufriedenstellenden Antworten hervorbrachten, die ich mir erwünscht hatte, aber sie antworteten zumindest. Ganz im Gegensatz zu den öffentlichen Einrichtungen wie Behörden, Ämter und Ministerien. Ich warte noch heute auf die Beantwortung von Fragen, die ich bereits im vergangenen Jahr schriftlich eingereicht habe. Wenn ich ein Anscheißer wäre, könnte ich jede der von mir angeschriebenen und mir nicht antwortenden Personen mit einer Aufstichtsbeschwerde belegen, da sie der vom Gesetz vorgeschriebenen Auskunftspflicht gegenüber der Presse nicht nachgekommen sind. So aber veröffentliche ich die Zahlen und Darstellungen die mir vorliegen und verweise im Text auf diesen Umstand

 

Das Fazit

Jedes, Unternehmen welches mehr oder weniger von der Gunst der BürgerInnen abhängig ist, kommt bereitwillig der Bitte um Antworten nach. Selbst Universitäten haben meine teilweise abstrusen Anfragen beantwortet. Nur die staatlichen Stellen sowie die vom Staat finanzierten Einrichtungen wie Museen haben es nicht nötig mit einer angemessenen Öffentlichkeitsarbeit sich den Fragen des Volkes zu stellen. Dies ist nur ein Grund warum ich dieses Pack als SchmarotzerInnen und für das Allgemeinwohl entbehrliche Wegelagerer bezeichne.

Wir brauchen uns also gar nicht über die Bürokratie in Griechenland auslassen, so lange wir das eigene korrupte Regime schalten, walten und gewähren lassen wie es ihm beliebt. Anhand meines hier angeführten Beispiels der Informationsverweigerung ist klar und deutlich zu erkennen, dass mein Misstrauen gegenüber dem Regime, bezugnehmend auf die Volksnähe gerechtfertigt ist




Nicolas Berggruen´s Grünspan

Am Anfang stand der Gönner Berggruen, wie immer lächelnd, unter den ihn verehrenden Karstadt-Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Die Politik, die Medien und die MitarbeiterInnen feierten ihn als Retter und erhofften sich Zukunftssicherung durch seine Investitionen. Um ihre Arbeitsplätze zu erhalten, verzichten sie bis zum 1. September 2012 auf insgesamt 50 Millionen Euro Gehalt. Ich habe schon damals, bei Festlegung dieses Kriteriums gesagt, dass dieses Entgegenkommen der MitarbeiterInnen nicht belohnt werden wird. Zu oft haben die Arbeitgeber in der Vergangenheit das Vertrauen der Mitarbeiter missbraucht, die in Hoffnung auf Erhalt ihres Arbeitsplatzes auf Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt und Sonderzulagen verzichtet haben. Nun ist es mehr als nur Spekulation, dass in absehbarer Zeit Warenhäuser zum Verkauf stehen und 2.000 MitarbeiterInnen den Arbeitsplatz verlieren.

Wenn man sich im Gegenzug die erbrachte Leistung von Nicolas Berggruen betrachtet erkennt man, dass von 82 Warenhäusern bisher nur 24 renoviert beziehungsweise modernisiert wurden. Mich würde es nicht wundern, wenn sich die Kosten für Modernisierung und Renovierung, auf die durch Lohnkürzungen eingesparten 50 Millionen Euro belaufen. Vielleicht kommen noch ein paar Millionen Euro Steuergeld oben drauf, die als Subvention an Berggruen geflossen sind. Nur eines glaube ich ganz sicher nicht, dass er eigenes Kapital investiert hat.

Hätten sich die Verantwortlichen für Verkauf der Karstadt Filialen im Vorfeld mit einigen Journalisten an einen Tisch gesetzt, sie hätten erfahren können mit welchen Praktiken Nicolas Berggruen seinen Reichtum nährt und mehrt sowie, wie die Nachhaltigkeit seines soziales Engagement wirklich aussieht.

Schneller, als bei mit Kupfer gedeckten Dächern, ist die Hilfe von Berggruen mit Grünspan und somit mit einer Korrosionsschicht überzogen, die den anfänglichen Glanz nimmt.

Das Gute ist, sollte sich Berggruen eines Tages als Betrüger und Scharlatan entlarvt werden, kann ihn jede Polizeibehörde der Welt inhaftieren, da Berggruen Aufgrund fehlender Meldeadresse und somit Wohnungslos ist und keine klagefähige Anschrift besitzt. Sein Büro in New York ist seine Geschäftsadresse!




Nadja Dryalla – Mediale Hetze ohne Befund

Dieser Kommentar passt eins zu eins in die Sparte: Ob Rechts, ob Links, mir stinkts!

Die Medien haben es mal wieder geschafft mit ihrer eigenen Unfähigkeit, von der Unfähigkeit des Regimes abzulenken, in dem sie die politischen Gegner aufeinander los hetzen. Das mediale Sommerloch eignet sich darüber hinaus stets hervorragend, um literarischen Sondermüll zu verbreiten. Es handelt sich in meinem heutigen Kommentar um Nadja Drygalla, Ruderin des Deutschen Olympiateams.

Vorweg gesagt

Mir braucht keiner versuchen zu erklären, dass diese Umstände um Nadja Drygalla nicht schon vor dem Hoffnungslauf bekannt waren. Die Presse hat nur mal wieder so lange die Fresse gehalten, bis sie sich der breiten Rückendeckung der demokratisch, toleranten Bevölkerung sicher sein konnte. Hätten sie Nachricht der „Nazi-Braut“ vor dem Lauf breitgetreten, hätten sie sich, aufgrund ihrer unangemessenen Hetzkampagne und der daraus folgenden psychischen Auswirkungen auf das Ruder-Team, eine Mitschuld an dem Ausscheiden zuschreiben lassen müssen. Dies haben sie mit ihrer zeitversetzten Berichterstattung verhindert. Heuchlerische Drecksbande.

 

Die Fakten

Keine der Medien und Personen, die sich das Maul über Nadja Drygalla zerrissen haben, kamen mit Handfesten und stichhaltigen Beweisen. Keine der Medien gab Quellen an, die Beweise für rechtsradikales Gedankengut im Kopf von Nadja Dryalla belegen. Alle „munkeln“, „glauben zu wissen“, „haben den Verdacht“, bla, bla ,bla. Die Linken sind entrüstet über so viel Blindheit auf dem Rechten Auge der Funktionäre und die Rechten haben eine Märtyrerin, an der sie der Öffentlichkeit beweisen können, dass Rechte „wegen ihrer Ansichten aus der Gesellschaft ausgegrenzt“, „im Berufsleben benachteiligt“ und „vom Gesetz und den Medien verfolgt werden“. Toll gemacht. Der Rot/Braune Sumpf wird so jedenfalls nicht trockengelegt!

Nadja Drygalla hat, soweit bekannt, keine Unsportlichkeit in Form von Tätigkeiten oder Äußerungen gegenüber anderen Sportlerinnen und Sportlern aus anderen Nationen gezeigt. Sie hat sich in der Öffentlichkeit, so der bisherige Kenntnisstand nicht einer einzigen Aussage oder einer einzigen Tat schuldig gemacht, die aus nationalistischem Hintergrund erfolgte. Und auch sonst nichts. Absolut rein gar nichts ist zu finden, was darauf hinweist, dass Nadja Drygalla irgendetwas mit der Rechten- und oder Neo Nazi-Szene zu tun hat oder hatte. Das einzige Foto welches die „Welt am Sonntag“ (WamS) als Beweis anführt, ist unscharf und könnte alles und Jede/n zeigen. Vor jedem anständigen Gericht, sogar vor jedem Gericht in Deutschland, wäre dieser Fotobeweis als Null und Nichtig abgelehnt worden.

Nun fällt es auch mir schwer zu glauben, dass Nadja Drygalla mit einem Rechts Gesinnten oder Neo Nazi liiert ist und gleichzeitig eine offene Weltanschauung besitzen kann, aber der Ruderverein in dem Nadja Drygalla und ihr Partner Michael Fischer trainiert haben, hat laut eigener Aussage, die Beiden in einem Gespräch zu diesen Vorwürfen befragt. Die Folgen war, dass Nadja Drygalla im Verein verbleiben durfte und Michael Fischer den Verein verließ. Es bleibt jedem selbst überlassen, darauf zu Vertrauen, dass der Verein seine Entscheidung zu dem Verbleib von Nadja Drygalla gewissenhaft geprüft hat.

 

Die NPD und die Nationale Sozialisten Rostock

Im Zuge der Faktensammlung habe ich mich selbstverständlich auch auf den Internetseiten der NPD und der „Nationale Sozialisten Rostock“ umgeschaut. Ich habe bei der NPD keinen sachdienlichen Hinweis gefunden, die auf eine aktive Mitgliedschaft von Michael Fischer hinweisen würde und auf der Seite der „Nationalen Sozialisten Rostock“ waren überhaupt keine Namen vermerkt. Woher die Presse also weiß, dass Michael Fischer ein aktives „führendes Mitglied“ dieser Organisation ist/war, bleibt unklar (Sollte es jemanden geben der Beweise vorzuliegen hat, immer her damit, ich werde sie im Zuge der Wahrheitsfindung, an diesen Text anfügen). Das Einzige was in diesem Fall als Fakt zu beweisen ist, ist die Mitgliedschaft von Michael Fischer in der NPD und seine Tätigkeit als Kameradschaftsführer und die Direktkandidatur im Jahr 2011.

Wenn einige Medien berichten, dass sie wissen, dass aktuell Daten von Internetseiten gelöscht wurden, die beweisen, dass Michael Fischer aktiver Neo Nazi ist, wo sind dann die redaktionell gesicherten Beweise? Dass wir vom Staat bei der Beweismittelsicherung keine Hilfe erwarten brauchen, hat der Vorfall bei den NSU-Ermittlungen gezeigt. Lediglich über die Rechtsradikale Vergangenheit von Michael Fischer gibt es ausreichend Material.

Ich will hier keinem Extremisten den Rücken stärken, aber die Faktenlage spricht für sich und darüber hinaus vertraut der Optimist in mir, bis zum Gegenbeweis, in die Aussage von Nadja Drygalla, die in einem Interview mit dem Magazin „Stern“ gesagt hat, dass ihr Freund den Kontakt mit der NPD und den “Nationalen Sozialisten Rostock“ komplett abgebrochen hat. Ich würde mich freuen, wenn Nadja die Wahrheit gesagt hat und somit sichergestellt wäre, dass ihr Freund, ein ehemaliger Rechter, auf den rechten Weg gefunden hat in dem er vom Rechten Weg abkam. Die Öffentlichkeit sollte, das durchaus lohnenswerte Risiko eingehen und die Beiden unterstützen als ihnen ein Bein zustellen. Denn dann ist ein Rückfall in die Szene fast alternativlos vorprogrammiert und auch die Arbeit von Aussteigerprogrammen wäre ad absurdum geführt. Jedoch müssen sich Nadja Drygalla und Michael Fischer das Vertrauen in ihrem Umfeld erarbeiten (die Bevölkerung hat diese Nachricht eh in einer Woche wieder vergessen).

Das Interview findet ihr unter: http://www.stern.de/sport/olympia/olympia-2012/sportarten/wassersport/nadja-drygalla-im-interview-keine-verbindung-in-diese-szene-gehabt-1872441.html

 

Die Rechtslage

Nur weil unsere Politiker das Grundgesetz fortlaufend brechen und es mit Füßen treten, heißt dies nicht, dass es keine Gültigkeit besitzt.

Das Grundgesetz Artikel 4, Absatz 1 sagt folgendes aus:

„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

Unter diese „freien weltanschaulichen Bekenntnisse“ fallen, ob es einem gefällt oder nicht auch die, der jeweiligen politischen Gegner. Wollen wir also demokratisch sein, müssen wir die politische Gegenseite respektieren und ihr mit sinnvollen Mitteln entgegentreten. Zumal weder ein Verbot gegen die NPD, noch eines gegen die „Nationale Sozialisten Rostock“ vorliegt.

Der Olympische Gedanke, lässt zudem die politische Gesinnung und die religiöse Ausrichtung außen vor – der sportliche Gedanke steht im Vordergrund.

 

Alle wussten es und haben trotzdem geschwiegen!?

In ihrem Team wusste angeblich jeder über die politischen Ansichten von Nadja Drygalla. Auch die Ausbildung zur Polizistin brach sie angeblich wegen ihrer Partnerschaft mit Michael Fischer ab und verlor zudem den Status der Sportförderung durch die Polizei.

Nun frage ich mich: Wieso reißen ihre Sportkollegen und Kolleginnen erst jetzt das heuchlerische Maul auf, wenn ihnen die politische Einstellung von Nadja Drygalla bekannt und zu wider war? Sie hätten doch, als ach so verantwortungsvolle BürgerInnen viel früher, schon weit vor Olympia auf diesen Umstand hinweisen können. Denn mindestens seit 2008, so die einhellige Pressemeinung, war bekannt, dass Nadja Drygalla mit Michael Fischer in einer Partnerschaft lebte und somit auch automatisch Kontakte mit der Rechten Szene bestanden haben könnten (Auch in diesem Punkt bitte ich um Mithilfe bei der Beweismittelsicherung).

 

Prominente Fallbeispiele

Es gab in der jüngsten Vergangenheit und bei den Olympischen Spielen in London prominente Beispiele, ihrem Ansehen in der Öffentlichkeit die mit Worten Schaden zugefügt haben. Wie Hansi Flick, der in einer EM-Pressekonferenz mit den Worten „Stahlhelm aufsetzen“ eine Welle der Entrüstung los brach. Was ist mit dem Wiesbadener Kurier, der das Spiel von Deutschland gegen Griechenland in Danzig als „Heimspiel“ bezeichnete (http://www.wiesbadener-kurier.de/topthema/12096879.htm). Was ist mit dem ARD-Reporter Carsten Sostmeier, der bei der aktuell stattfindenden Olympiade, in Anlehnung an die Reichstagsrede von Hitler in der dieser bezugnehmend auf die Kriegserklärung gegenüber Polen äußerte „Seit 5.45 Uhr wird jetzt zurückgeschossen“, äußerte „Seit 2008 wird zurückgeritten“. Alles Aussagen, die folgenlos blieben. Lapidare Entschuldigungen reichten aus um das Ansehen der Personen wieder zurechtzurücken. Niemand hat einer dieser Personen Rechtsradikalismus unterstellt, gar sie als Nazi bezeichnet, sie ihres Posten enthoben oder wie die Sprichwörtliche Sau durch´s Dorf getrieben.

 

Die Trittbrett-Klägerin

Das die Linken-Politikerin Pau das Maul aufreißt ist genauso klar, wie dass mir am nächsten Morgen wieder die Wurst kommt. Diese Aussage fällt mir doppelt schwer, weil ich ihren Parteigenossen Gregor Gysi und dessen politische Ansichten sehr schätze.

Aber wer ist diese Frau? Auch sie kommt ohne stichhaltige Beweise daher. Wo ich mich gerade der Stellungnahme zu den Aussagen von Frau Pau hingebe, möchte ich fragen: Was war mit den Lebensgefährten von RAF-Terroristen, wurden diese für die Taten ihrer Partner angeklagt und verurteilt?

 

Das Nachspiel

Sollte sich herausstellen, dass Nadja Drygalla im „Stern“-Interview vom 05. August 2012 die Wahrheit geäußert haben sollte, können sich einige Menschen hier im Land warm anziehen. Denn das StGb sagt über den Straftatbestand der Üble Nachrede in § 186 folgendes:

„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Hinzu kommt eine beschädigte Karriere, die, wie bereits erwähnt, durch noch nicht erwiesene Üble Nachrede beeinträchtigt wurde.

In meiner gewohnt provokanten Art frage ich abschließend. Was wäre gewesen wenn der Deutschland Vierer mit Nadja Drygalla in ihrem Wettkampf die Goldmedaille gewonnen hätte? Die Schlagzeilen der Klatsch und Hetz-Presse hätte lauten müssen: „Sensationsfund bei Olympia-Nazi-Gold aufgetaucht!“