Das Coffee Shop Projekt – Jonas Schemmel (Bündnis 90/Die Grünen) im Interview

Seit Jahrzehnten gibt es immer wieder Diskussionen über die Legalisierung von weichen Drogen wie Marihuana und Haschisch. Nun, da die Drogendealer mit ihrem Treiben im Görlitzer Park eine Belastung für die Anwohner und Parkbesucher darstellen, wurde das Thema Legalisierung weicher Drogen von staatlicher Seite erneut aufgegriffen um das »Problem« zu beseitigen. Diesmal von der Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg, Monika Herrman (Bündnis90/Die Grünen). Zum Ende des Jahres 2013, gab es eine Informationsveranstaltung und die Hoffnung der Kiffer erwuchs, bald eine legale Bezugsquelle für das heiß begehrte Kraut zu haben. Doch ganz so einfach scheint sich das Vorhaben Coffee-Shop-Kreuzberg nicht zu gestalten. Irgendwie ist Sand im behördlichen Getriebe.

Als bürgernahe und neugierige Redaktion haben wir Monika Herrman zum aktuellen Stand der Dinge befragt. Ganz nach dem Motto: Nichts wird so heiß geerntet, wie es geraucht wird, habe ich Herrmann meine Fragen zukommen lassen, die diese an Jonas Schemmel weiterleitete um ihm, als Fraktionssprecher und drogenpolitisch besser informierten den Vortritt um die Beantwortung der Fragen zu lassen

Schemmel: Eine Bemerkung vorweg: Die Regelungen innerhalb des Betäubungsmittelgesetzes, vor allem des Pragraph 3, der die Ausnahmen vom absoluten Verkehsverbot regelt, sind recht strikt. Es gilt also, sich klar in diesem engen Rahmen zu bewegen und dennoch ein Projekt zu erarbeiten, welches in den Bezirk passt.

Dies ist aufwendig und kompliziert und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Einige Veranstaltungen dazu wird es noch vor der Sommerpause geben, welche sich auch mit einigen unten aufgeworfenen Fragen beschäftigen. Mit Fertigstellung des Antrags an das zuständige Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte ist nicht vor September zu rechnen wie immer klar gemacht wurde.

Wer (1,50 Euro-Jobber, eine Privatperson, ein Dealer aus dem Park, ein Apotheker) soll den Coffee Shop leiten bzw. die Drogen verkaufen?

Schemmel: Laut Gesetz muss die Abgabe durch eine qualifizierte Fachperson erfolgen, d. h. durch jemanden, der eine entsprechende Ausbildung besitzt. Es ist nicht Sinn und Zweck, dies durch unqualifizierte Personen durchführen zu lassen, da dies ja auch eines der Nachteile des Schwarzmarktes ist.

Als wie wahrscheinlich erachten Sie, dass dem Antrag auf die Freigabe für den Verkauf von weichen Drogen stattgegeben wird?

Schemmel: Die Erfolgswahrscheinlichkeit lässt sich schwer prognostizieren. Klar ist, dass es ein anspruchsvolles Projekt ist, aber durchaus Chancen hat. Wir werden die Vorgaben des Gesetzes mit dem Antrag soweit es geht erfüllen – und gehen davon aus, dass das Bundesinstitut keine politische, sondern eine fachliche Entscheidung fällt.

Wo soll der Laden eingerichtet werden?

Schemmel: Der genaue Ort des Ladens steht nicht fest. Es soll nicht nur einer werden und er soll nicht direkt im Görlitzer Park sein – dies wäre wohl eine zu große Belastung für Grünfläche und Anwohnerschaft.

Was passiert mit den Dealern?

Schemmel: Eine kontrollierte Abgabe von Cannabis kann nicht alle Probleme lösen, die am Görlitzer Park bestehen. Diejenigen Händler, die Flüchtlinge sind, müssen legal arbeiten dürfen. Dies bleibt unsere politische Forderung, für die wir weiter kämpfen.

Wer kontrolliert den Betrieb bzw. die Qualität der angebotenen Waren?

Schemmel: Dies sollte ebenfalls durch ensprechende Fachpersonen passieren, die vom Bezirk eingesetzt werden bzw. mit dem Bezirk koordiniert vorgehen. Im besten Fall beziehen wir die Substanzen von einem bereits anerkannten Hersteller, der kontrolliert wird.

Befürchten Sie Widerstand seitens der Dealer, die in dem Coffee Shop einen Konkurrenten sehen werden, der einhergeht mit dem Verlust ihres »Arbeitsplatzes«?

Schemmel: Nein.

Welche Preisvorstellung gibt es für ein Gramm Cannabis bzw. Haschisch inkl. Mehrwertsteuer?

Schemmel: Der Preis sollte den Preis auf dem Schwarzmarkt nicht wesentlich übersteigen und die Wirtschaftlichkeit des Projektes aufrecht
erhalten. Im Moment können wir nur grob schätzen: 8 – 12 Euro.

Haben Sie schon mal Marihuana oder Haschisch konsumiert?

Schemmel: Ich halte diese Frage für irrelevant in diesem Zusammenhang, aber trotzdem: Frau Herrmann trinkt nur Alkohol und raucht Zigaretten.

Ich bedanke mich bei Jonas Schemmel für die Beantwortung der Fragen und schwenke nun auf die Betrachtung der Sachlage in anderen Ländern um. Ganz nach dem Motto: Andere Länder andere Sitten, gehen die Staaten ganz unterschiedlich mit der Handel und dem konsum von weichen Drogen um.

Während man insbesondere in asiatischen Ländern mit drastischen Strafen zu rechnen hat wenn man mit Drogen ganz gleich welcher Art erwischt wird, verlassen Staaten wie die USA, Bundesstaat für Bundesstaat, ihren Standpunkt der unerbittlichen Drogenprohibition und passen die Gesetze den neuen Begebenheiten an.

In den Staaten Colorado und Washington State ist Marihuana bereits legalisiert und Kalifornien, Oregon, Arizona und Washington D.C planen Legalisierung. In Alaska sammeln die Befürworter der Legalisierung Unterschriften für einen Volksentscheid, der am 19. August 2014 stattfinden soll. In Alaska war der Besitz von 124 Gramm Marihuana und 24 Pflanzen in den Jahren von 1975-1990 erlaubt. In Südamerika hat Uruguay seit dem 11. Dezember 2013 den Anbau und den Verkauf unter staatlicher Kontrolle legalisiert. Bis zu 40 Gramm im Monat, darf jeder Erwachsene in Apotheken erwerben. Und wenn man den Worten von Wikipedia Glauben schenken darf, hat Nordkorea Marihuana nicht als illegale Droge eingestuft (Stand vom 4. Juli 2013)

In Spanien gibt es die sogenannten Cannabis-Clubs, in denen Mitglieder legal mit Marihuana versorgt werden. Die Menge die jedes Mitglied erhält orientiert sich an der Höhe des gezahlten Mitglied-Beitrags. Die Niederlande haben hingegen auf Grund des stetig steigenden Drogentourismus´ den Verkauf an Nicht-Niederländer reglementiert. Laut Gesetz dürfen Händler nur noch an Ausländer verkaufen, wenn diese vor Ort konsumieren. Ob sich die Händler jedoch immer daran halten, darf bezweifelt werden.

Neben dem Rauschmittel ist Cannabis aber auch als Arzneimittel im therapeutischen Einsatz. Nachgewiesen ist die Wirksamkeit bei Übelkeit, Erbrechen und Kachexie. Darüber hinaus weisen zahlreiche Studienergebnisse auf die positiven Wirkung hin, die Cannabis in der Schmerztherapie, bei Depressionen und bei Autoimmunerkrankungen erzielt.

Fazit: Ganz gleich wie die Entscheidung im Fall »Ein Coffee Shop für Kreuzberg« ausfallen wird, der Staat wird sich nicht auf Dauer dem Willen von einem nicht geringen Teil des Volkes widersetzen können.

Geschrieben von Olly

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