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Demokratendiktatur - Der Kreuzberger

Demokratendiktatur

Ich werde immer wieder gefragt (wie zum Beispiel in dem Interview mit Neues Deutschland) was das Wort Demokratendiktatur für mich bedeutet. Damit ich nicht immer auf den veralteten Beispielen herumreiten muss, nehme ich aus aktuellem Anlass ein neues in die Reihe der demokratendiktatorischen Handlungen des Regimes auf. Das erst kürzlich verabschiedete Wahlgesetz.

Selbst den Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichtes fiel es schwer, die politisch korrekte Ausdrucksform zu wahren. Zu beschissen war die erbrachte Leistung unserer Politiker, das Gesetz verfassungskonform zu gestalten.

Drei Jahre, seit 2008, hatte dieses nichtsnutzige Gesocks aus dem Parlament Zeit dieses Wahlgesetz zu überarbeiten. Die Richter aus Karlsruhe habe es sogar gebilligt, dass die Bundestagswahl 2009 ein letztes Mal unter Anwendung des alten, bemängelten rechts stattfinden darf. Wir können nur auf den Präsidenten Andreas Voßkuhle hoffen, der angedroht hat, die nächsten Bundestagswahlen mit einer einstweiligen Verfügung zu torpedieren.

Dreitausend BürgerInnen legten derweil von sich aus Beschwerde gegen das Gesetz ein. Allem Anschein vertrauen diese BürgerInnen nicht mehr auf die Wirkungskraft der Beschwerden von SPD und Grüne, zurecht.

 

Ich sage dazu…

… es wäre schön, wenn ich sagen könnte.“Die geistig minderbemittelten Vollidioten aus der Politik sind zu dämlich ihre Arbeit zu erledigen.“ Leider ist dem nicht so. Denn geistig minderbemittelte handeln zumeist nicht aus böswilligem Vorsatz. Unsere Politiker hin gegen tun dies. Sie verabschieden bewusst und mutwillig ein, vom Bundesverfassungsgericht gefordertes, neu überarbeitetes Gesetz, in dem nicht einmal die Richter, die von ihnen bemängelten Gesetztestexte im geringsten verändert vorfanden.

Die Politiker verarschen uns nach Strich und Faden. Sie wussten bereits beim Verabschieden vom „neuen“ Wahlgesetz, dass das Verfassungsgericht erneut Einspruch erheben würde. So ein Handeln nenne ich DEMOKRATENDIKTATUR!!!

Sie taten dies nur um ihre Macht in den letzten Wahlen durch die Verfassungswidrigen Inhalte des Gesetztes erneut zu wahren. Dieses niederträchtige Verhalten würde jeden Normalbürger, der sich auf diese Art und Weise in ein Amt einschleicht vor den Richter bringen. Das ist im weitesten Sinne Wählertäuschung und Wahlfälschung. Für Wählertäuschung sieht das StGB § 108a eine Freiheitstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor und für Wahlfälschung sieht das StGB §107a eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder ebenfalls eine Geldstrafe vor.

Interessant ist der § 108c, Nebenfolgen. Darin heißt es: „Neben einer Freiheitsstrafe von mindesten sechs Monaten wegen einer Straftat nach §§ 107, 107a, 108 und 108b kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen (§45 Abs. 2 und 5)“.

Vom Grundgesetz Artikel 20 her sind wir befugt, ja sogar verpflichtet, dieses Gesindel aus dem Land zu jagen. Das Gute an diesem Vorhaben ist, sollten die uns umgebenen Nachbarländer diesem Pack die Einreise und das Asylrecht verwehren, könnten wir sie dank der direkten Anbindung unseres Landes an die Nordsee alternativlos auf einen alten rostigen und zeitnah zum Untergang verdammten Kahn jagen und auf die offene See hinaus treiben lassen. Mit etwas Glück geht der Kahn lange nach der Passage von Helgoland auf Grund, so dass eine Rettung dieser VolksverräterInnen an Land als höchst unwahrscheinlich erscheint.