Im Zuge meiner Ermittlungen gegen den Staat unterhalte ich mich mit vielen Menschen und sichte unzählige Unterlagen sowie Filmdokumente. Leider fällt mir dabei immer häufiger auf, dass die „Alten“ – ehemalige Kämpferinnen und Kämpfer für Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit – ihrem einstigen Aktionismus abwertend, wenn nicht gar ablehnend gegenüber stehen. Sie bezeichnen ihren Einsatz als ‚blauäugig‘, ‚aussichtslos‘ und ‚Jugendsünde‘. Nun frage ich euch: „Was ist daran ‚blauäugig‘, wenn man versucht der Staatsmacht die Stirn zu bieten?“, „Welcher Kampf für die Gerechtigkeit ist so ‚aussichtslos‘, dass er es nicht wert wäre bis zum Ende geführt zu werden?“, „Was ist daran eine ‚Jugendsünde‘, wenn man für ein soziales Allgemeinwohl gekämpft hat?“
Für Etliche, die in diesem Kampf ihr Leben gelassen haben, war es keine ‚blauäugige‘, ‚aussichtslose Jugendsünde‘. Auch wenn ich nicht an diesem revolutionären (Straßen-) Kampf in den siebziger und achtziger Jahren beteiligt war und mich hochachtungsvoll vor den Kämpferinnen und Kämpfern jener Tage verneige, erlaube ich mir doch die Frage an jene Ehemaligen zu stellen: „Wo ist Euer Zorn der vergangenen Tage?“ Nichts ist besser geworden. Nichts hat sich geändert. Im Gegenteil. Es ist also noch nicht die Zeit, die Hände in den Schoß zu legen
Es ist bereits fünf nach zwölf und mehr denn je an der Zeit, der Jugend zu zeigen, wie sie ihr Leben mit einer Aussicht auf eine erstrebenswerte Zukunft nachhaltig sicherstellen kann. Sei es nur, sie zu motivieren diesem Scheiß-Regime einen kräftigen Tritt in den Arsch zu verpassen. Die Angst, die das Regime mit Terrorismus, Finanzkrise und drohender Arbeitslosigkeit unter der Bevölkerung schürt, wird eines Tages in der Bevölkerung zu einem nichts-mehr-zu-verlierenden Zorn gegenüber dem Regime führen. Bereitet die Jugend auf diesen Moment vor! Stellt euer Wissen zur Verfügung! Begeht nicht den Fehler und schweigt, wie einst die Kriegsgeneration. Die Folgen wären fatal.
Diesbezüglich möchte ich auf den Artikel 20, Absatz 4 im Grundgesetz hinweisen, der mir die Erkenntnis eröffnete, dass ich kein Verrückter (1) bin, kein schläfriger Terrorist, kein Staatsfeind, kein renitenter Wutbürger (2). Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bin ich Widerständler, Verfechter des Widerstandes, Widerstand Leistender!
Denn der genannte Absatz im Grundgesetz besagt: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Jede(r) kann nachlesen und im Anschluss daran begreifen, dass die Absätze 1, 2 und 3 im Artikel 203 durch unsere VolksvertreterInnen nicht umgesetzt werden und somit der Widerstand eines jeden Einzelnen von uns gesetzlich legitimiert oder sogar vorgeschrieben ist. Andernfalls zerstören wir unsere Lebensgrundlage und vergehen uns an der Zukunft nachfolgender Generationen. Denkt an die von mir erst kürzlich im Vorwort abgedruckten Worte von Stephané Hessel: „Empört Euch!“ In diesem Sinne: „Der Kampf geht weiter!“ (Harry Rowohlt)
1) Manch einer mag anderer Meinung sein. | 2) Wutbürger ist das Unwort des Jahres 2010 | 3) GG Art. 20/Abs. 1-3:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_02.html)