Haftpflichtversicherung für Politiker… denn auch der Hund hat eine!
Fast jeder hat eine und auch, wenn man sie nur selten in Anspruch nimmt, schreitet man beruhigter durch das Leben mit der Gewissheit, eine zu haben – die Haftpflichtversicherung. Auch jeder Handwerker, Arzt, Architekt oder Immobilienmakler sowie jede Hebamme muss eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können, um beim Kunden tätig werden zu dürfen. Sogar jeder Hund benötigt eine Haftpflichtversicherung, um sich frei in der Gesellschaft bewegen zu dürfen.
Mittlerweile ist auch jeder Manager gut beraten, für seine berufliche Tätigkeit eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, in Fachkreisen besser bekannt unter der Bezeichnung D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung), um sich gegen sogenanntes Organisationsverschulden abzusichern.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die einfache, jedoch berechtigte Frage: Warum darf jeder noch so degenerierte und geistig minderbemittelte Volksvertreter sein Amt zum Schaden des Volkes ohne Folgen für sein eigenes Dasein und ohne, dass er eine Wiedergutmachung für den durch ihn entstandenen Schaden zu leisten hat, ausüben und ohne gegen durch sein Treiben entstandene Schäden abgesichert zu sein?
Für keine Entscheidung unserer Politiker gibt es eine Garantie, eine Absicherung oder gar eine Gewissheit der Recht- und Sinnhaftigkeit ihres Handelns (siehe auch: Der Kreuzberger Ausgabe 23, Seite 9, So war mir Gott helfe – Wenn der Amtseid straffrei bleibt).
Bestes Beispiel ist nach wie vor der Flughafen BER, bei dem Milliarden Euro an Steuergeldern im Namen des Volkes von dilettantischen Nichtskönnern durch Unvermögen zum Fenster hinausgeworfen werden. Und bis zum heutigen Tag kann niemand genau beziffern, wie viel Gelder bis zur endgültigen Fertigstellung des Flughafens (derzeit geplant März 2018) noch aufgebracht werden müssen.
Dieses Projekt ist nur eines von vielen und bildet die Spitze eines Eisberges, der in seiner Gänze unzählige weitere steuer-verschwendende Projekte enthält, deren Auflistung an dieser Stelle den Rahmen des Möglichen sprengen würde. Der Gesetzestextteil »Zum Wohle des Volkes« wird beim Handeln unserer Volksvertreter stets außer Acht gelassen.
Als Schutz vor Folgen für das eigene Handeln dient ihnen die politische Immunität. Die Gehälter und Pensionen werden trotz Versagens immer schön weiter von des Volkes Konto auf das der ehemaligen Flughafenverantwortlichen überwiesen. Im Fall des BER-Flughafen-Desasters wurden lediglich die verantwortlichen BER-Manager Rainer Schwarz und Manfred Körtgen regresspflichtig gemacht und deren Versicherungen zur Kasse gebeten.
Für die im Juni 2012 stattgefundene Nichteröffnung des BER zahlte die von der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) eingesetzte Manager-Haftpflichtversicherung nach einem außergerichtlichen Vergleich 12 Millionen Euro an die Flughafengesellschaft. Schwarz erstritt sich trotz Fehlleistungen vor Gericht seine 1,4 Millionen Euro Gehalt.
Auf Grund der politischen Verantwortungslosigkeit gegenüber den Bürgern und des durch sie erwirtschafteten Volksvermögens und einem nicht strafbewehrten Amtseid müssen andere Mittel und Wege gefunden werden, um zum Wohle des Volkes den Ruin des Landes abzuwenden. Und warum sollte das, was für Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung und erhöhtem Risiko – und sogar für den Redaktionshund – gilt nicht auch in der Politik zur Anwendung kommen? Die Wirtschaft macht es vor, um sich vor Schäden durch ihre Manager zu schützen. Manager-Haftpflichtversicherung heißt das bereits erwähnte Zauberwort. Sie schützt das Kapital von Unternehmen und Konzernen, warum nicht auch das Volkseigentum?
In die Berechnung der Beitragssumme für eine Versicherungspolice fließen die Bewertungen von Branchenrisiken und die Qualifikationen der Führungskräfte so wie weitere Risikofaktoren mit ein. So ist zum Beispiel für ein Unternehmen ohne eine erhöhte Risikobewertung mit einem Jahresnettoumsatz von bis zu 50 Millionen Euro und einem Versicherungsschutz von 5 Millionen Euro, ein Jahresbeitrag von 3.783 Euro für die Firmen-Manager-Haftpflichtversicherung zu entrichten. Bei einer persönlichen D&O-Versicherung mit einem einfachen Mandat und einer Versicherungssumme von 2,5 Millionen Euro sind 2.174 Euro Jahresbeitrag fällig. Politiker tragen eine weitaus größere Verantwortung.
Um der Größenordnung politischer Verfehlungen näher zu kommen, zitiere ich einen Artikel aus der Zeitung DIE ZEIT vom 24. Januar 2006. Darin berichtet der Journalist David Selbach unter dem Titel „Wenn der Chef Fehler macht“, dass die Versicherungsprämie “Experten zufolge in einem Dax-30-Unternehmen mit einer mittleren Deckungssumme von 150 Millionen Euro durchaus zwei Millionen Euro (Versicherungsprämie – Anm. d. Red.) pro Jahr kosten“. Ein Politiker auf kommunaler Ebene liegt in etwa in diesem Bereich. Großkonzerne wie Apple, Coca-Cola und VW liegen bei der Deckungssumme von 500 Millionen und mehr weitaus höher.
Mit dieser Deckungssumme kommen wir dem Bereich der auf Bundesebene Regierenden und deren abzusichernden Finanzhaushalt, bei dem es um Ausgaben im zweistelligen Milliarden Euro Bereich geht, schon näher. Über die genaue Höhe der für diesen Versicherungsschutz zu leistenden Versicherungsprämie schweigen sich die Unternehmen und Konzerne aus – Betriebsgeheimnis.
Um die Möglichkeit der Umsetzung einer Politiker-Haftpflichtversicherung zu klären, habe ich Diplom-Kaufmann Manfred Vosseler, Geschäftsführer von der Firma KuV24 Manager (Konzept und Verantwortung Versicherungsmakler GmbH) kontaktiert, der der Idee einer Politiker-Haftpflichtversicherung durchaus positiv gegenübersteht, jedoch erklärt, dass Politiker keine Organfunktion ausüben sondern lediglich als Sprachrohr des Volkes dienen und somit die Möglichkeit einer versicherungsbasierten Risikoabdeckung nicht möglich ist. Zudem wird wohl keine Versicherung dazu bereit sein, das Risiko, das aus den Handlungen von Politikern hervorgeht, abzusichern, so Vosseler weiter.
Ein Umstand, der einem zu denken geben sollte, wenn Versicherungen bereit sind, Öltanker und Atomkraftwerke zu versichern, Politiker und ihr Handeln jedoch nicht. Im weiteren Verlauf des Gesprächs erklärte Vosseler, dass selbst bei Konzernen wie Apple, Coca-Cola und VW Versicherungspolicen erst nach gründlicher Durchleuchtung der Personalstruktur und Risikoabwägung vergeben werden und dass sich darüber hinaus die Versicherungsunternehmen bei großen Konzernen wie den zuvor genannten das Risiko teilen, um im Schadensfall nicht ruiniert zu werden. Ein gutes Beispiel sind Schiffsversicherungen, bei denen sich ebenfalls mehrere Versicherer das Risiko teilen.
Auf Basis dieser Informationen gibt es für die Abwehr von Schäden am Volkseigentum nur eine Möglichkeit: Wir müssen uns der branchenfernen Volksvertreter entledigen, die nur aus dem einen Grund eine politische Karriere verfolgen, weil sie mit ihrer Arbeitsmoral und ihrer Inkompetenz in der freien Wirtschaft sang- und klanglos untergehen und die von ihnen angerichteten Schäden von keiner Versicherung getragen würden. Wie an einer Universität müsste es Zulassungsbestimmungen geben, um ein politisches Amt ausüben zu dürfen und sich politisches Engagement nur noch dann finanziell auszahlen und mit Pensionsleistung vergütet würde, wenn die persönlichen qualitativen Voraussetzungen vorhanden sind.
Im Gegenzug dafür müssten politische Ämter in verantwortlichen und systemrelevanten Positionen finanziell der Vergütung in der freien Wirtschaft angepasst werden, um kompetente Volksvertreter gewinnen zu können. Ein politisches Amt würde nicht mehr für die Profilierung und Bereicherung der eigenen Person zur Verfügung stehen, sondern wäre mehr als zuvor mit Verantwortung gegenüber dem Volk und dessen Vermögen verbunden.
Der vorherrschende Fachkräftemangel in der Politik würde der Vergangenheit angehören, wenn ein gerechter und gesetzestreuer Jurist Justizminister wäre, ein erfolgreicher Unternehmer Wirtschaftsminister, ein weltpolitisch gebildeter General der Bundeswehr Verteidigungsminister, ein, seinen ethischen Grundsätzen verpflichteter Arzt Gesundheitsminister, ein empathischer Sozialarbeiter Familienminister, ein bildungsorientierter Lehrer oder Wissenschaftler Bildungsminister etc. (… und auch ohne “in” dran sind durchaus die Frauen mit gemeint).
Für jeden Politiker würde beim Eintritt in sein Amt eine Berufshaftpflicht zur Pflicht, die alle Schäden abdeckt, die durch fälschliche, vorsatzfreie und nicht mutwillige Handlungen verursacht würden. Mit der Gewissheit, für jede Entscheidung Rechenschaft und Gewähr abgegeben zu müssen, überdenken PolitikerInnen dann in Zukunft vielleicht ein Mal mehr ihre Entscheidungen im Amt.
Die Versicherungsbeiträge würden für jeden einzelnen Volksvertreter und nach einer Vertrauensskala, Referenzen und Relevanz der Position berechnet werden. Für Personen wie Ursula von der Leyen, Gerhard Schröder oder Silvana Koch-Mehrin – von einem Klaus Wowereit, die heilige Pensionskasse habe ihn selig – ganz zu schweigen, wäre mit Sicherheit höhere Versicherungsprämien zu entrichten, wenn sich die Versicherer überhaupt bereit erklären würden diesen personas non gratas Versicherungsschutz zu gewähren, als – ungern zugegeben – für Wolfgang Schäuble.
Sollte ein Versicherungsunternehmen auf Grund der auftretenden Fehlleistungen /-entscheidungen und den damit verbundenen Regressansprüchen die Versicherung kündigen, wäre die politische Karriere automatisch beendet.
Zum einen würde diese Maßnahme einen unvorhersehbaren Aufschwung in der Versicherungsbranche mit sich bringen, wodurch die Aktionäre der Versicherungsgesellschaften gleich mit befriedigt wären. Zum anderen kämen die aus Steuergeldern bezahlten Versicherungsbeiträge die Steuerzahler immer noch weitaus günstiger, als die derzeitige Verschwendung durch die Regierenden.
Im Neudeutschen Sprachgebrauch würde man das ganze als »Win-Win-Win-Situation« bezeichnen. Vielleicht lässt sich ja die ein oder andere Versicherung von diesem Gedanken inspirieren und eröffnet mit der Politiker-Haftpflichtversicherung ein neues Geschäftsfeld.