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Hundeführerschein? - Der Kreuzberger

Hundeführerschein?

Nun kommt es ganz dick meine lieben Leserinnen und Leser, die Vierbeiner in unserer Stadt stehen erneut im Kreuzfeuer von Politikern und Hundeskeptikern. Wenn es nach dem Willen der Regierenden geht und wenn man der B.Z. Glauben schenken darf, die sich darauf beruft den 16-Seitige Entwurf zum neuen Hundegesetz exklusiv zu besitzen, kommen in Berlin düstere Zeiten auf die Hunde und ihre Frauchen und/oder Herrchen zu. Wenn man sich die Folgende Punkte durchliest, kommt man immer mehr zu der Erkenntnis das der bürokratische Aufwand und die Kosten im keinen Verhältnis zum Nutzen stehen. Es werden wieder ein paar Wenige daran verdienen und die eigentlich Betroffenen steht dumm da. Nun möchte ich zunächst einige der, mir durch die B.Z. per Internet zugespielten Informationen in gekürzter Form wiedergeben und mit eigens recherchierten Fakten glänzen bevor ich mir das Maul zu diesem Thema zerreiße.

Sollte das Gesetz in die Tat umgesetzt werden, unterliegt jeder Hund, der sich außerhalb von „eingefriedetem Besitztum“ bewegt, ab dem Tag des Inkrafttreten bis zur erfolgreichen Absolvierung der Prüfungen Leinen- und Maulkorbzwang. Somit ist jede/r HundehalterIn ist betroffen und muss sich der Prüfung zum Führen eines Hundes unterziehen. Jedoch wird nach Größe und Rasse entschieden ob der/die HalterIn beide Prüfungen, Theorie und Praxis absolvieren muss. Die theoretische Prüfung soll 25 €, die praktische Prüfung 50 – 75 € kosten. Nach der Rasse und Größe richtet sich auch die Führerscheinklasse die der Hund zugeteilt bekommt. Klasse 1 gehören Hunde bis zu einer Schulterhöhe von 40 cm, in Klasse 2 werden alle Hunde eingeteilt die eine Schulterhöhe über 40 cm aufweisen und Klasse 3 beinhaltet „große Beute greifende Hunde und Jagdhunde“, „massige Wach- und Schutzhunde“, „Herdenschutz- und Hirtenhunde“ und „Gebrauchshunde mit Wach- und Schutzverhalten“. Mit erfolgreich bestandenen Praxis II – Prüfung können, auch sogenannte Problemrassen weiterhin ohne Leine und Maulkorb ausgeführt werden.

Wer bei diesem ganzen hin und her, der Ungewissheit und den offenen Fragen zu diesem Thema ein wenig Klarheit verschaffen will schaut über die Ländergrenze nach Niedersachsen oder besser gesagt auf die nachstehende Internetadresse und informiert sich wie die Prüfungen gehandhabt werden: http://www.hundeinfoportal.de/niedersachsen_verhaltenstest.php#inhalt

Soweit die Theorie. Schauen wir uns nun die Fakten an. Macht es einen Sinn mit einem Hundegesetz die Beißattacken senken zu wollen? Um diese Frage zu klären habe ich die Städte Magdeburg und Hamburg als Vergleich zu Berlin herangezogen. Magdeburg aus dem Grund weil ich mich dort in letzter Zeit des öfteren beruflich aufgehalten habe und die Situation vor Ort einigermaßen einzuschätzen weiß und Hamburg habe ich als Vergleich herangezogen weil es das Zufallsprinzip so wollte.

Zunächst die Fakten und Daten zu den Verhältnissen in Magdeburg, Hamburg und Berlin.

 

Magdeburg Fakten und Daten

Einwohner 231.525

Hunde 10.800

Vorfälle 41 (2011) / 36 (2010)

Gefahrenquote 1:5.646*²

Auslaufgebiete 25

 

Hamburg Fakten und Zahlen

Einwohner 1,7 Millionen

Hunde 55.229

Vorfälle 238 (2011) / 270 (2010)

Gefahrenquote 1:7.142*²

114 Auslaufplätze

 

Berliner Fakten und Daten

Einwohner 3,5 Millionen

Hunde 108.000

Vorfälle 704 (2011) / 660 (2010)

Gefahrenquote 1:4.971*²

Auslaufgebiete 27 (15 innerhalb innerstädtischer Grünanlagen/ 12 im Waldgebieten)

Das Ergebnis spricht für sich. In Magdeburg liegt die Chance, das einem ein Vierbeiner „ans Bein pissen“ will bei 1:5.646, in Hamburg bei 1:7.142 und in Berlin bei 1:4.971, was schlussendlich bedeutet, Städte wie Hamburg, die den Hundeführerschein eingeführt haben beziehungsweise wie Magdeburg strenge Richtlinien für das Ausführen von Hunden vorgeben, liegen in der Beißstatistik hinter Berlin. Man muss diesen Städten aber im Gegenzug zugute halten, dass es im Vergleicht auch weitaus mehr Möglichkeiten gibt Hunden den nötigen Auslauf zu bieten. Es liegt also wie so oft in den Händen und in der Verantwortung aller Beteiligten ein ausgewogenes Gesetz zu schaffen, dass HundehalterInnen und ihren Vierbeinern den nötigen Freiraum lässt und der Gesellschaft den Schutz vor übergriffen durch Problemhunde bietet.

Am Ende steht wieder die Frage, wer die Einhaltung der Auferlegten Maßnahmen sicher stellen soll. Der Staat kommt seinen eigentlichen Pflichten schon nur ungenügend nach, wie will er eine weitere Reglementierung der BürgerInnen und deren Einhaltung personell umsetzen. Es wird also alles beim alten bleiben, Leinenzwang hin, Maulkorbpflicht her – der Hundeführerschein wird eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Veterinäre und Amtstierärzte und die Wegelagerer vom Ordnungsamt haben einen Grund mehr auf der Lauer zu liegen um die Quote zu erfüllen. Das Regime schröpft mal nicht die Autofahrer, Tabakkonsumenten oder sonstig zu besteuerndes Fußvolk – diesmal müssen halt mal die HundebesitzerInnen herhalten.

*(2005 ohne Hundegesetz 446/Quelle Hamburg.de)

*² Die Gefahrenquote gibt Auskunft darüber, auf wie viele Bürger im Durchschnitt eine Beißattacke fällt, oder anders gesagt, in Berlin muss man durchschnittlich 4.971 Mal einem Hund begegnen und ihm den Arsch hinhalten bis man auf den 7.142. Hund trifft der diese Gelegenheit wahrnimmt und herzhaft hinein beißt.