Machtlose Opposition

Die Wahl ist vorbei und es scheint auf eine Große Koalition hinauszulaufen. Im Schatten dieser Wahl tritt jedoch ein Problem auf: Die verfassungsrechtlich verankerte parlamentarische Oppositionsfunktion droht faktisch verloren zu gehen. Denn die Opposition benötigt 25% der Abgeordneten, um Einspruchsmöglichkeiten gegenüber der Regierung einleiten zu können. Dazu zählen Normenkontrollklagen (Klagen beim Verfassungsgericht, bei denen die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes Gegenstand der Klage ist), sowie öffentliche Anhörungen und die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses.

Falls es zu einer großen Koalition kommt besitzt sie knapp 80% der Stimmen, die Opposition bliebe somit unter der Sperrklausel von 25%. Das könnte zur Folge haben, dass die Regierung Gesetze, auch am Grundgesetz vorbei, erlassen kann ohne das Einspruchsmöglichkeiten bestehen. So könnten zum Beispiel, wie bei der NSU- oder der Eurohawk-Affäre keine Untersuchungsausschüsse eingeleitet werden. Dies würde den Werten einer Demokratie komplett entgegenstehen und sie von jeglicher parlamentarischer Kontrolle befreien.

Welche Folgen solche ein Machtpotenzial hätte, kann sich jeder selbst ausmalen, nur demokratisch wäre es nicht mehr. Eine Lösung wäre: Die SPD, die Grünen und die Linke beschließen mit ihrer Mehrheit eine Absenkung der Sperrklausel. Falls dies nicht geschieht, dürfte keine Partei, die sich demokratisch nennt, eine Koalition eingehen, die diese Kontrollfunktion außer Kraft setzt. Somit bliebe nur eine tolerierte Minderheitsregierung. Bei 5 Stimmen, die die CDU benötigt, um eine Mehrheit herzustellen, wäre dies doch mal eine demokratische Herausforderung und würde den Willen der Wähler wohl am besten repräsentieren. Doch die Eier besitzt die SPD natürlich nicht und somit fällt mir nur der alte Spruch ein: Wer hat uns verraten… und alle…!

Geschrieben von Bookfield

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