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Ollys Kommentar: Unschuldig Verurteilt – Von Richtern, Staatsanwälten und anderem Gesocks - Der Kreuzberger

Ollys Kommentar: Unschuldig Verurteilt – Von Richtern, Staatsanwälten und anderem Gesocks

Es war ein Morgen wie jeder andere auch. Bis zu dem Augenblick, als die Beamten der Sondereinheit die Tür aufbrachen, sich auf Andrej H. (42) stürzten, ihn zu Boden warfen, verhafteten und abführten. So oder so ähnlich berichteten die Medien im Jahr 2007 über den Fall des zu Unrecht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung beschuldigten Sozialwissenschaftlers und Mitarbeiters der Humboldt-Universität zu Berlin. Was die Medien im Zuge dessen versäumten zu berichten war, dass damals wie heute unzählige Menschen zu unrecht verhaftet werden und im schlimmsten Fall unschuldig hinter Gittern sitzen. In den Jahren darauf blieb ebenso unerwähnt, dass im Jahr 2011 bei 800.000 Gerichtsfällen bis zu 200.000 Fehlurteile von deutschen Gerichten gesprochen wurden. Diese Zahl habe ich mir nicht von irgendwelchen Verschwörungstheoretikern oder Konspirationsspinnern besorgt, sondern diese Zahl liefert der Bundesgerichtshof höchst persönlich beziehungsweise höchst amtlich. Die Medien versäumten es auch zu erwähnen, dass von 18.000 hierzulande Inhaftierten bis zu 4.000 unschuldig einsitzen. Das sind annähernd 25 Prozent!

Derzeit kocht wieder der Fall Mollath hoch. Und was gäbe es Passenderes, als auf den Zug der mediale Berichterstattung aufzuspringen und als Trittbrettfahrer auf einige der tausend anderen Fälle hinzuweisen, die unschuldig verurteilt im Gefängnis saßen und sitzen. Ein Bruchteil der hier aufgeführten zu unrecht verdächtigten oder unschuldig Verurteilten stehen somit nur stellvertretend für ungleich mehr Leidensgenossen und -genossinnen. Im Zuge dessen führt kein Weg daran vorbei, euch die niedrigsten Lebensformen vor das geistige Augen zu führen, die unser schöner Planet jemals hervorgebracht hat. Es handelt sich dabei nicht um Regenwürmer, die den Sinn haben, die Erde aufzulockern und ihr somit Luft zu führen. Ich schreibe auch nicht über Ratten, die die Aufgabe haben, den vom Menschen verursachten Unrat zu beseitigen. Nein, die Lebensform von der ich euch heute berichte, liegt in der Evolutionsstufe noch viel weiter unter den, von mir eben aufgeführten, für die Menschheit und das Ökosystem wertvollen Geschöpfe. Ich schreibe, wie die Titelzeile bereits verraten hat, über Richter, Staatsanwälte und anderes Gesocks. Ich schreibe über deren Inkompetenz und spreche einem Großteil von ihnen die Fähigkeiten ab, ihren Beruf korrekt auszuüben. Zu Recht wie ich finde. Aber lest selbst.

Polizeibeamte

„Die Polizei verhindert Verbrechen“, heißt die regelmäßige Antwort auf meine Frage nach dem Sinn dieser Institution. Mit dieser Aussage degradiert sich mein Gegenüber als unwissend. Selbstverständlich wird kaum jemand vor den Augen des Gesetzes eine Straftat begehen, jedoch zeigen die jüngst veröffentlichen Zahlen zu den Wohnungseinbrüchen, dass durch die Polizei keine Verbrechen verhindert werden. Allenfalls eingedämmt. Polizeibeamte dienen lediglich der Aufnahme des Tathergangs eines Verbrechens oder Unfalls und dessen Aufklärung.

Sei es ein Unfall oder ein Verbrechen. Nur selten gelingt es eines der beiden Ereignisse zu verhindern. Sie sind die ersten nach der Feststellung eines ungeklärten Sachverhalts, die ohne Kompetenz eine tatverdächtige Person vorverurteilend behandeln. Aber sobald kriminalistisches Feingespür gefragt ist, versagt das Hirn. Das reicht vom falsch ausgefüllten Durchsuchungsbescheid bis hin zur wissentlichen Falschaussage vor Gericht. Dies lässt die Vermutung aufkommen, dass ein Großteil der Polizisten nur in diesem Beruf arbeitet, um die Vorteile des Berufsstandes in Anspruch nehmen zu können – Unkündbarkeit, Kreditwürdigkeit bei der Beamtenbank und eine gute und vor allem sichere Pension. Dass dies nicht nur Hierzulande gang und gäbe zu sein scheint, zeigen die Erfahrungen von Andrea Mohr (Wir berichteten in der Ausgabe 10). Sie belastete die Polizei von Melbourne/Australien der Korruption. Laut eigener Aussage muss sie bei einer erneuten Einreise in das Land um ihr Leben fürchten, da einige Polizeibeamte, deren Machenschaften sie aufdeckte, Rache an ihr verüben könnten.

Auch ich habe mit Polizisten gesprochen, deren kleinstes Vergehen es im Amt war im Dienstwagen beim Warten auf den Einsatz mit Kollegen einen Bong zu rauchen oder die gerade sichergestellten Schmuggelzigaretten unter sich aufzuteilen.

Dass den geschriebenen Worten auch offiziell belegte Fakten folgen, zeigt der Fall von Monika de Montgazon. Die Berlinerin saß zweieinhalb Jahre im Gefängnis, weil LKA Gutachter ein Brandgutachten erstellt haben, welches in jedem Chemiekurs einer Hauptschule mit der Note sechs bewertet worden wäre. Was war passiert? Die 56 jährige lebte bei ihrem an Krebs erkranken Vater im Haus, um ihn zu pflegen. Eines nachts stand das Haus in Flammen und die Frau konnte gerade noch so ihr eigenes Leben, nicht aber das ihres Vaters retten. Brandrückstände, die im gesamten Haus verteilt waren, wiesen laut LKA-Gutachten auf Spiritus als Brandbeschleuniger hin. Somit wurde die gelernte Arzthelferin zu lebenslänglicher Haft wegen Mord aus Habgier verurteilt. Das Motiv lag aus Sicht der ermittelnden Beamten darin, das de Montgazon Schulden hatte, Geld benötigte und aus diesem Grund so schnell wie möglich das Haus verkaufen wollte. Ihr Rechtsanwalt Lutz Körner dementierte: „Der Vater hatte noch 1-2 Monate Lebenserwartung.“ Nur der ungebrochenen Überzeugung ihres Schwagers, dass sie unschuldig sei, und seinen unermütlichen Nachforschungen, ist es zu verdanken, dass de Montgazon heute wieder auf freiem Fuß ist. Er bewies, dass die Rückstände, die auf Spiritus als Brandbeschleuniger hinwiesen, auch vorhanden sind, wenn Holz verbrennt. Der Boden bestand aus Holz!

Das die Polizei auch sonst nicht gewissenhaft in der Ausübung ihrer Dienstpflicht vorgeht zeigt der Fall des Rentners Friedhelm Beate aus dem Jahr 1999. Beate wurde aufgrund einer Verwechslung mit dem damals flüchtigen Straftäter Dieter Zuwehme von zwei Zivilbeamten erschossen. Als Ausrede für die Unfähigkeit im Amt wird ein Gutachten erstellt, das den beiden Beamten eine „starke Stresssituation“ bescheinigt. Anstatt Verstärkung hinzuzuziehen, die, wie zum Beispiel das Sondereinsatzkommando (SEK), für starke Stresssituationen und wie der Name schon sagt für Sondereinsätze trainiert sind.

Darüber hinaus sind Fälle dokumentiert, wie der von NAME, die von Beamten auf einer Wache krankenhausreif geprügelt wurde. Was war passiert? Die Beamten hatten die ehrenamtliche Dolmetscherin zu einem Verhör hinzugezogen. Im Laufe der Vernehmung der Beschuldigten warfen sie der Frau vor, sie würde Teile der Aussagen verschweigen. Daraufhin wurde sie mehrfach mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen. In Bayern wurde sogar ein Spezialeinheit eingesetzt, als es darum ging einen Blinden, seine Lebensgefährtin und ihren geistig behinderten Sohn zu überwältigen, um eine Ruhestörung, die von der Polizei als Gefahr im Verzug ausgelegt wurde, aus der Welt zu schaffen. Die Kommentare im Internet zu diesem Beitrag lauten „Drecksbullen“ und „Arschlöcher“, was als sehr zurückhaltend gewertet werden kann. Selbst wenn man sie als geistig minderbemittelte Bullenschweine bezeichnen würde, läge man noch weit von dem entfernt, was sie in Wirklichkeit sind.

Gutachter

In die Kategorie, des von mir angesprochenen Kreis´ des Gesocks´, gehört die Berufsgruppe der Gutachter. In jedem umfangreichen Verfahren kommen sie zum Einsatz. An der Stelle, wo die ermittelnden Behörden mit ihrem Wissen am Ende sind, greifen Gutachter in das Verfahren ein und erstellen ein unabhängiges Gutachten, um den Tathergang zu klären oder einen Schuldigen zu ermitteln. Dass Gutachter immer wieder zu fehlerhaften Ergebnissen gelangen, zeigt der Fall Andreas Kühn. Anhand von 4 Merkmalen machte der erste in der Geschichte der Bundesrepublik zu Schadensersatz verurteilte Gerichtsgutachter. Und da dieser Depp das geschafft hat, was noch keinem vor ihm gelang, erwähne ich ihn hier auch gern namentlich (wie die anderen Deppen im Folgenden auch) – Cornelius Schott. Als Depp kann man diesen Mann ohne Weiteres bezeichnen und macht sich dabei höchstens der Untertreibung und Schönfärberei schuldig. Denn die Antwort auf die Frage, mit der er sein absolut unzureichende Gutachten weiterhin verteidigte, lautete: „Der Wahrscheinlichkeitsgrad hat nicht zugetroffen.“ Der von ihm angegebene Wahrscheinlichkeitsgrad lag bei 98 Prozent. Für das nicht Zutreffen des Wahrscheinlichkeitsgrades verurteilte ihn ein Gericht zu 150.000 Euro Schadensersatz. Darüber hinaus werfen ihm Anwälte mehrere Fehlgutachten und weitere Unstimmigkeiten vor. Um jedoch die Regel mit einer Ausnahme zu bestätigen benenne ich Professor Friedrich Wilhelm Rösing. Dieser, sich zurecht Gutachter nennende Mann, erstellte das Gegengutachten zu dem Fall und fand 30 Merkmale anhand derer er 16 Unterschiede aufzeigte und die Unschuld bewies.

Die These, das Gutachter der Staatsanwaltschaft zuarbeiten, liegt zum einen in der Abhängigkeit zu den Auftraggebern, den Gerichten und zum anderen in einer staatlich geprüften Sachunverständnis. Wer auf der Suche nach einem guten Anwalt wählerisch ist, sollte bei der Auswahl des Gutachters noch weitaus wählerischer sein. Im Gegensatz zu einem schlechten Anwalt, der vielleicht nur da sitzt und nichts sagt, kann ein Gutachter, der aufgrund mangelnder Motivation ein Fehlgutachten erstellt und das Ergebnis daraus dem Gericht kund tut, einen ungleich höheren Schaden anrichten.

Staatsanwälte (und manchmal auch ein unfähiger Anwalt)

»Er war Jurist und auch sonst nur von mäßigem Verstand.« Mit diesem Zitat von Ludwig Thoma ist dieser Absatz eigentlich schon vollendet. Aber ich will es nicht versäumen mich über die Juristen auszulassen. Staatsanwälte sind, neben Besitzern des mäßigen Verstandes, auch hirnlosen Aktenfresser, die die behördlich erfassten und gesammelten Informationen und den daraus resultierenden Datenmüll von den bereits erwähnten geistigen Tieffliegern der ermittelnden Behörden erhalten, ihn in sich hineinfressen und zusammengefasst vor Gericht wieder ausscheiden. Dabei zählt für sie nur die Quote der bearbeiteten und erfolgreich abgeschlossenen Fälle. Nach Qualität der Arbeit fragt niemand. Im Gegenteil. Dies kann ich ein Mal mehr aus eigener Erfahrung bestätigen. Diese werde ich an dieser Stelle jedoch außen vor lassen, da sie ungleich minder in ihren Folgen waren, als die hier aufgeführten Fälle.

Kommt es nachweislich zu einem Fehlurteil, wird alles daran gesetzt eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu verhindern. Aufgrund nachweislich fehlerhafter Beweise und/oder Gutachten, wehren sich die Staatsanwälte, die diesen Missstand zu verantworten haben, gegen eine Neuaufnahme. Der Grund dafür liegt einzig und allein darin, dass sie Fehler in ihrer Arbeit nicht eingestehen wollen. Das nicht nur hierzulande Korruption und Unrechtsbewusstsein im Amt gibt, zeigt der Fall von Dieter Riechmann. In Amerika saß Riechmann bis 2010 noch in der Todeszelle. Vor kurzem wurde er „begnadigt“ und „darf“ nun bis zum seinem Tod hinter Gittern weiterleben – unschuldig verurteilt! Das die Deutsche Bundesregierung mehrere hundert tausend Euro in die Wiederaufnahme des Verfahrens gesteckt hat, ist ein Indiz dafür, dass sie von der Unschuld Riechmanns überzeugt ist und jemand anderes für den gewaltsamen Tod seiner Freundin verantwortlich ist.

Im Fall von Jens Söring ist sogar die ehemalige stellvertretende US-Generalbundesanwältin Gail Marshall von dessen Unschuld überzeugt. Sie sei sich sicher, „dass der Falsche verurteilt wurde“. Sheriff Rick Gardner, dessen 1. Fall der damals 18-Jährige war, bleibt hart. Er behauptet weiterhin anhand von Indizien, dass Söring am 30. März 1985 die Eltern seiner Freundin Elisabeth Haze Nancy und Derik Haze in deren Haus umgebracht hat. Das Fatale an dem Fall: Söring, der zur Tatzeit gar nicht am Tatort gewesen sein will, wurde laut seiner Aussage erst durch ein Telefonat seiner Freundin hinzugerufen. Er gestand den Mord nur, um seine Freundin zu schützen. Der Sohn eines damals in den USA tätigen Diplomaten nahm fälschlicherweise an, durch seinen Vater diplomatische Immunität zu besitzen. Diese hätte ihn nicht vor einer Verurteilung geschützt, jedoch die Ausweisung nach Deutschland und die dortige Verbüßung der Haft erlaubt. Hätte, hätte Fahrradkette. Söring wurde am 21. Juni 1991 zu zwei Mal lebenslänglich verurteilt.

Das hierzulande die Straftaten der Polizei durch Staatsanwälte gedeckt werden, wird eindrucksvoll durch die Reportage von Utta Seidenspanner mit dem Titel „Dein Freund und Helfer – Prügelpolizisten unter Verdacht“. Darin wird von Übergriffen durch die bayrische Polizei berichtet. Sei es ein Familienvater, der unschuldig zusammengeprügelt wird, ein Student, der mit zwölf Schüssen, sieben davon in den Rücken, niedergestreckt wurde oder eines der anderen 279 Opfer der Staatsgewalt. Alle Verfahren wurden eingestellt. Nur eines wurde mit eine elfmonatigen Bewährungsstrafe abgeschlossen. Es war das gegen den Leiter der Polizeiinspektion Rosenheim Rudolf M., der vor den Augen der Mutter und weiteren Zeugen einen 15-jährigen schlug, trat und im Nacken packend drei Mal mit dem Kopf gegen die Wand schlug.

Richter

Es gibt Richter, die sich in ihrer Freizeit unter das »normale« Volk mischen, um mitzuerleben, was den Mann und die Frau von der Straße bewegt und was sie denken. Die meisten RichterInnen leben jedoch ganz offensichtlich fernab jeder Realität. Wie sonst ist es zu erklären, dass Donald S. neun Jahre für bewaffneten Bankraub, unschuldig im Knast gesessen hat und dass Harry Wörtz, verurteilt wegen versuchten Mordes, freigesprochen wurde und wieder vor Gericht gestellt werden soll?

Wenn Polizei, Staatsanwaltschaft und Gutachter versagt haben und man hofft auf den Geistesblitz des Richters, sollte man gleichzeitig für einen Kugelblitz beten, der den Gerichtssaal durchquert und den Richter trifft. Denn mit Blitzen und insbesondere mit Geistesblitzen unter dem richterlichen Deckhaar mager aus. Dies kann neben den bereits benannten Personen auch Ralf Witte, der auch im nächsten Absatz Gegenstand der Beispielfindung wird, bestätigen. In diesem Absatz dient uns seine Verhandlung als Beispiel für die Willkür von Richtern. Es ging darum das Alibi für den Tatzeitraum der ihm vorgeworfenen Vergewaltigung zu klären. Für den von dem Opfer genannten Zeitraum hatte Witte ein hieb- und stichfestes Alibi. Er war auf der Feier eines Freundes mit dutzenden von Zeugen, die seine Anwesenheit bestätigten. Der Richter fragte auch nach dem Tag vor und nach dem angegebenen Tattag, da sich das Opfer ja auch im Tag geirrt haben könne. Aber auch für diese Tage konnte Witte unumstößliche Alibis vorweisen. Daraufhin weitete er das Zeitfenster der Tatzeit auf Wochen um den von dem Opfer angegebenen Tattag aus.

Die Folgen

Die Folgen einer Haft bedenkt kaum jemand. Das Ansehen im gesellschaftlichen Umfeld ist meistens unwiederbringlich zerstört und zukünftige Arbeitgeber, denen man diese Fehlzeit im Arbeitsleben erklärt, haben oftmals kein Verständnis. In der Regel ist nach einigen Wochen Freiheitsentzug der Arbeitsplatz verloren, die Wohnung geräumt und gekündigt. Das Auto stillgelegt und verkauft. Aus den laufenden Verträgen für Telefon, Strom, Versicherungen und für Mitgliedschaften wird man nur mit Anstrengung frühzeitig entlassen.

Jeder, der glaubt, dass ein Fehlurteil eine großzügige Entschädigung durch den Staat nach sich zieht, sollte sich von diesem Glauben verabschieden. Für jeden Tag, den jemand unschuldig hinter Gittern verbracht hat, zahlt das Regime einen Betrag von 25 Euro aus. Davon werden sechs Euro Unterbringungs- und Verpflegungspauschale abgezogen. Summa summarum bleiben einem dann pro Tag Haft 19 Euro. Jeder gute Pfandflaschensammler verdient mehr am Tag. Glücklich kann sich der schätzen, dessen Familie ihn auffängt und unterstützt, vom Regime ist nichts zu erwarten. Auch hier gibt es einen Fall (und bestimmt noch unzählige mehr) der meine getätigten Aussagen bis ins Detail bestätigt. Ralf Witte heißt der gute Mann und ist Straßenbahnfahrer in Hannover – oder sollte ich besser schreiben, war? Denn nachdem ihn die 15. Jährige Tochter eines Bekannten wegen Vergewaltigung angezeigt hatte und er aufgrund dessen zu 12 Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt wurde, von denen er bis zu seiner justizialen Rehabilitierung 5,5 Jahre abgesessen hatte, sah er sich nicht mehr in der Lage als solcher zu arbeiten. Er verlor neben dem Ansehen seine Ersparnisse, sein Haus und seine Arbeitsstelle. Alles, was er sich und seiner Familie über Jahrzehnte aufgebaut hatte. Das einzige was ihm blieb und Kraft gibt, ist seine Familie. Um den Fall, im Gegensatz zu den deutschen Gerichten, schnellstmöglich aufzuklären und euch mit einem dumm dreinblickenden Gesichtsausdruck zurückzulassen dem die Frage entspringt: Häh? Schreibe ich, dass nach einer weiteren Anklage des Mädchens wegen Vergewaltigung eine, wortwörtlich, eingehende Untersuchung vorgenommen wurde, bei der neben einer Borderline Symptomatik herauskam, dass das Mädchen noch Jungfrau war!

Zauberwort „Rechtsfrieden“

Wer keinen neuen Beweis vorbringen kann und nicht über das nötige Geld verfügt, um sich einen guten Anwalt leisten zu können, steht bei dem Vorhaben der Wiederaufnahme des Gerichtsverfahrens mit schlechten Karten da. Hinzu kommen die Nebenkosten, die in einem Verfahren anfallen können, wie zum Beispiel ein Gegengutachten. Oben drein kommen nur sechs Prozent der Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahren durch.

Es heißt, der Staat benötige „Rechtsfrieden“. Was so viel heißt: Lass mich mit der Scheiße aus der Vergangenheit in Ruhe ich muss mich auf die (Fehl-)Urteile von morgen konzentrieren. Dass mit dieser Haltung Menschen zu unrecht ihr Leben verlieren interessiert nicht. Über 100 Häftlinge jährlich nehmen sich in deutschen Gefängnissen das Leben. Nicht wenige vermutlich, weil sie die zum Himmel stinkende Ungerechtigkeit nicht mehr länger ertragen. Wo bleibt da der Aufschrei in der Gesellschaft? „Warum interessiert das niemanden?!“, fragt auch Harry Wörz in seiner am 17. Januar 2013 veröffentlichten Presseerklärung, die sich auf die ungeklärten Fragen in seinem Fall beziehen.

Es wird neben dem Hass auf die Person auch andere Gründe gegeben haben, warum die RAF mit staatlicher Unterstützung den Generalbundesanwalt Buback ermordet hat. Richter, Staatsanwälte und anderes Gesocks – „Irgendwann kriegen wir euch alle!“*

Ihr sagt: „det jibt´s doch nich´!“
Na dann kieckt ma´ hier:
http://harrywoerz.de/neuimages/Presseerklaerung_20130117.pdf
http://www.thurnfilm.de/de_doku_rezension_unschuldig.php ein Film von Valentin Thurn
Todesstrafe für eine Lüge von Peter F. Müller
Strafsache Polizei-Wenn bayrische Beamte prügeln gehen.
Der Fall Mollath ARD
Unschuldig im Knast SWR RP
* (Quelle: Danone Werbespot 2002)