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Schlagwort: Bundeswehr - Der Kreuzberger

„Stell dir vor es ist Krieg und keiner geht hin“ (Carl Sandburg)

„Stell dir vor es ist Krieg und keiner geht hin“ (Carl Sandburg). Dieses Zitat könnte in Zukunft Wahrhaftigkeit erlangen, wenn die Berufssoldaten der Bundeswehr nach 41 absolvierten Wochenarbeitsstunden auf Grundlage der Soldatenarbeitszeitverordnung zur Vermeidung von Überstunden die Ausführung von Befehlen verweigern. Die neue Verordnung, die von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen ins Leben gerufen und Anfang des Jahres in Kraft gesetzt wurde, könnte genau diesen Zustand der Befehlsverweigerung hervorrufen und Berufssoldaten unfreiwillig zu Kriegsdienstverweigerern avancieren lassen. Bislang liegen die Regelarbeitsstunden beim Heer und der Marine wöchentlich bei über 50 Stunden und im Durchschnitt bei 48,2 Stunden. Pazifisten sehen in der staatlich verordneten Kriegsdienstverweigerung der Kampftruppen vielleicht Positives. Doch nach den Hiobsbotschaften in den vergangen Jahren, durch die unter anderem bekannt wurde, dass die Ausrüstung der Bundeswehr nicht im vollen Umfang einsatzfähig ist, weil Gelder für die Instandhaltung und –setzung fehlen, ist die Soldatenarbeitszeitverordnung ein weiterer Schritt in die Richtung der staatlich geförderten Wehrkraftzersetzung. Mittlerweile kommt die Bundeswehr nach eigener Aussage schon an ihre Grenzen der Möglichkeiten, wenn sich von 178.171 Soldaten (Stand 23.03.2016) nur 9.000 Soldaten im Einsatz befinden. Unterm Strich ist es jedoch ein weiteres Indiz für die Unfähigkeit der politischen Machthaber, das Land verantwortungsbewusst und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu leiten. Auch wenn die Soldatenarbeitszeitverordnung nicht bei Einsätzen oder Langzeitflügen greift, ist es doch nur noch eine Frage der Zeit bis es auf dem Schlachtfeld heißt: „16:00 Uhr – Einstellung der Kampfhandlungen!“




Die Bundeswehr schafft sich ab

»Wir trampeln durchs Getreide, wir trampeln durch die Saat, hurra wir verblöden, für uns bezahlt der Staat.« Mit diesem Zitat ist die Haltung von Politik und Bundeswehr kurz, knapp und trefflich beschrieben und zeigt, dass nicht nur in der freien Wirtschaft ein Fachkräftemangel vorherrscht sondern auch in den beiden genannten Bereichen. Aber wie hoch muss der Grad der geistigen Verblödung schon vorangeschritten sein, wenn mit Thomas de Maziére ein Jurist (der zumindest eine mehrjährige Dienstzeit bei der Bundeswehr nachweisen kann) beziehungsweise mit dessen Nachfolgerin Ursula von der Leyen eine Ärztin als Leiterin der Truppe eingesetzt wird?

Um zum sachlichen Kern dieses Berichtes vorzudringen – der volkswirtschaftliche Schaden durch politische Misswirtschaft in Zahlen: Für die bislang erfolglose Anschaffung einer eigenen Bundeswehrdrohne, den »Euro Hawk«, wurden laut Statista.de 551,6 Millionen Euro ausgegeben. Es wurden 180.000 G36 Gewehre zum Stückpreis von 3.600 Euro (Gesamtkosten 648 Millionen Euro) angeschafft sowie die derzeit in Diskussion stehenden Schutzhelme der Bundeswehr zu einem Stückpreis von 90,00 Euro (Gesamtkosten 16,2 Millionen Euro). Der Etat der Bundeswehr im Jahr 2015 liegt bei 30,4 Milliarden Euro, von dem die Reaktivierung von 103, bereits ausgemusterten Leopard II-Panzern (Neustückpreis 8,5 Millionen Euro) finanziert wird, deren Rückkauf 22 Millionen Euro kostet und deren Modernisierung Kosten verursacht, die von den zuständigen Stellen noch nicht benannt werden können. Um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen, liefert das Unternehmen Airbus mit dem A400M ein unausgereiftes Fluggerät, das unter anderem mit Softwareproblemen behaftet ist zu einem Stückpreis von 100 Millionen Euro – 198 Maschinen wurden bestellt. Nach dem Euro Fighter sind dies die aktuellen Beispiele für die mangelnde, ja fast desolate Anschaffungspolitik der Bundeswehr. Kriegsgegner dürfte es freuen, den Bund der Steuerzahler grämen – dennoch sei wie es sei, die Bundeswehr befindet sich in einem nicht wehrfähigem Zustand und läuft Gefahr sich auch zukünftig von der materiellen Ausstattung her abzuschaffen. Das einzig positive an dieser Tatsache ist, dass man nun endlich weiß, wie es um die Truppe bestellt ist – vorausgesetzt, die angegeben Zahlen stimmen und wurden nicht, wie der Armutsbericht 2013, einer betrügerischen Optimierung unterzogen, um das wahre Ausmaß zu verschleiern.

Um von dem ganzen Desaster abzulenken, äußern sich westliche Medien – im Schlepptau der Regierungen – in schadenfroher Manier einstimmig über den von Russland entwickelten Armata T-14-Panzer (Stückpreis 7 Millionen Euro) als angebliche Fehlkonstruktion und werfen den 23 an der Entwicklung beteiligten Ingenieuren Versagen vor. Aber vielleicht, sollte die Bundeswehr lieber mit dem, seit Jahrzehnten zuverlässig funktionierenden Sturmgewehr Kalaschnikow AK-12 (Stückpreis 900 Euro) anstatt mit G36 ausgestattet werden und auch bei der Anschaffung von weiterem Kriegsgerät lieber auf russische Waffentechnik vertrauen. Ansonsten sollte sich die Regierung hierzulande in Zukunft wohl besser auf politische Ablenkungsmanöver als auf militärische Manöver konzentrieren, die ausschließlich als Drohgebärde gegenüber Russland dienen oder lieber gleich die Landesverteidigung outsourcen und den Russen überlassen und die Bundeswehr abschaffen. Denn mit dem Projekt »PAK TA« entwickelt Russland zudem ein militärisches Frachtflugzeug, das voraussichtlich 2024 in den Dienst genommen und technisch dem A400M weit überlegen sein wird. Während die Russen nur mit zu behebenden Mängeln behaftete Prototypen produziert, schickt die Deutsche Regierung die Bundeswehrsoldaten mit unbrauchbaren Fehlproduktionen in den Einsatz und läuft somit Gefahr den Fachkräftemangel nicht nur auf politischer Ebene weiterhin erfolgreich unter Beweis zu stellen sondern auch in der nicht verteidigungsfähigen Truppe auszubauen.

Und während die Bundeswehr noch mit den Altlasten der verfehlten Rüstungspolitik zu kämpfen hat, wird mit dem Patriot Nachfolger MEADS (Medium Extended Air Defense System) schon das nächste Projekt angeschoben, von dem die Opposition befürchtet, dass es ein neues Milliardenschweres Grab werden könnte. Das Luftabwehrsystem soll 2025 in Dienst gestellt werden und Gesamtkosten von bis zu 8 Milliarden Euro an verursachen. Bislang wurden 1 Milliarde Euro an deutschen Steuergelder in das Projekt investiert, von dessen Anschaffung die USA bereits zurückgetreten sind. Entwickelt wurde das Projekt von dem deutsch-italienischen Rüstungskonzern MDBA und dem US-Unternehmen Lockheed Martin. Das deutsch- italienische Bündnis unter MBDA besteht aus Airbus, der britischen Firma BAE Systems und der italienischen Finmeccanica.




Vorwort Ausgabe 25: Revolution!?

Die Revolution ist offiziell ausgerufen! Na ja vielleicht nicht ganz. Aber immerhin hat Bundeskanzlerin Angela Merkel sich in ihrer Rede zum 60. Jahrestag des 17. Juni vor den Menschen verneigt, die sich damals gegen Unterdrückung und staatliche Willkür zur Wehr setzten. Sie verneigte sich auch vor denen, die heute weltweit um Freiheit und Menschenwürde und Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, also um die universellen Menschenrechte Kämpfen und viele dafür riskieren. „Aus Wut wurde Mut“ – war ein weiterer Satz, mit dem Merkel den Einsatz der Aufständischen lobte. Lasst uns Merkel beim Wort nehmen! Wenn ich also zum Kampf für Freiheit, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aufrufe, mache ich das nicht nur auf der Grundlage von Verfassung und Grundgesetz, sondern in Zukunft auch bezogen auf die Aussage unserer Bundeskanzlerin.

Weiter geht es mit dem von mir gehassten und verdammten Bürgermeister Klaus Wowereit an. Dieser hat die Pläne von Flughafenmanager Mehdorn torpediert, in dem er der Teileröffnung des Flughafens eine Absage erteilt. Grund für den Einwand, ein Konzept für das Vorhaben war noch nicht erstellt. Dabei ist es Wowereit der bezüglich des Flughafens die leisesten Töne anschlagen müsste. Ich bin gespannt, wann unser Bürgermeister das vor Kurzem und ebenfalls mit Verspätung eröffnete, in Rosa gehaltene Barbie-Plüsch-Haus entdeckt und seine Amtsräume, seiner verträumten Scheinwelt angepasst, dorthin verlegt. Wenn ich schon bei den Problemen der Luftfahrt bin, kann ich auch gleich die Nichtskönner der Bundeswehr mit Dreck beschmeißen. Der Verantwortliche in diesem Fall ist derzeit Verteidigungsminister Thomas de Maiziére. Er muss nun den Kopf für die Entscheidungen seiner Vorgänger und Mitarbeiter hinhalten, die über 600 Millionen Euro buchstäblich in den Wind geblasen haben, in dem sie sich von den USA ein mit Mängeln behaftetes unbemanntes Fluggerät (Drohne) haben andrehen lassen. Danach folgte Lüge auf Lüge, wer was wann wusste. Wer ein Mal lügt, dem glaubt man nicht mehr“. Ein Spruch, der nicht nur von Gerichten gegenüber dem Volk angewandt wird, sondern hoffentlich bald auch in entgegengesetzter Konstellation.

Damit sich hier keiner aus der, uns unterdrückenden Regimeelite hämisch davonschleichen und sagen kann: Ich wasche meine Hände in Unschuld, habe ich noch einen Punkt, von dem keine/r MinisterIn freizusprechen ist. Das „neue“ Wahlgesetz. Schon heute vermuten Experten, dass dieses nach der Wahl erneut auf den Prüfstand kommt und überarbeitet werden muss. Dies heißt soviel, dass wir hierzulande im September nach einem, zum Teil „nachbesserungswürdigem“ und dem letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nach immer noch ungültigem Wahlgesetz wählen gehen. Bei der ganzen Scheiße, die uns die Regimeelite zumutet, müssten es menschliche Exkremente sein, die Seitens des Volkes auf die MinisterInnen geschmissen werden müsste. Nur dann wäre dem Sprichwort: Auge um Auge, Zahn um Zahn genüge getan.

In diesem Sinne viel Spaß beim Lesen,

Olly




(M)eine These wird Gesetz!

Nun ist es Gesetz. Eine These von mir, für die ich noch vor zwei Jahren belächelt wurde, ist nun durch das Bundesverfassungsgericht beschlossen worden. Der militärische Einsatz der Bundeswehr innerhalb von Deutschland!

In der Ausgabe 10 von Der Kreuzberger, habe ich bereits auf die Gefahr hingewiesen, dass wenn es zu sozialen Unruhen kommen sollte, die Bundeswehr als letzte Instanz zur Verteidigung des Staates zum Einsatz kommen wird. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar eindeutig festgelegt, dass Gefahren, die von Demonstrationen oder von Teilnehmern dieser Veranstaltung ausgehen, nicht unter dieses Gesetz fallen. Lediglich zur Gefahrenabwehr bei „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ soll die Bundeswehr zum Einsatz kommen. Bleibt die Frage offen, wie definiert man „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“?

Wir können uns sicher sein dass, wenn wir das Pack aus Politik, Industrie und Wirtschaft aufgrund sozialer Ungerechtigkeiten eines Tages aus dem Land jagen die „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ ausgerufen und die Bundeswehr zum Einsatz gegen das eigene Volk befehligt werden wird.

Spinner sagt ihr? Warten wir ab was in zwei Jahren ist!

Um euch zu belegen, wie einfach es ist heutzutage unter Terrorverdacht zu fallen habe ich den Terrorparagraphen 129a abgedruckt. Insbesondere Artikel 4, Punkt 4 betrifft eine nicht geringe Zahl von Bürgerinnen und Bürger. Dort heiß es „Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind … eine Behörde … rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates … zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat … erheblich schädigen kann.“

Strafgesetzbuch

Besonderer Teil (§§ 80 – 358)

7. Abschnitt – Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 – 145d)

§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, 1.Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder 2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

1.einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,

2. Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,

3. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3

4. Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder 5. Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes zu begehen,oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.

(3) Sind die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet, eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Straftaten anzudrohen, ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, in den Fällen der Absätze 1, 2, 3 und 5 die Strafe nach seinem Ermessen (§ 49 Abs. 2) mildern.

(7) § 129 Abs. 6 gilt entsprechend.

8) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2).

(9) In den Fällen der Absätze 1, 2 und 4 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze vom 22.12.2003 ( BGBl. I S. 2836) m.W.v. 28.12.2003. (Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html)

Nun bleibt es jedem selbst überlassen, ob er davon überzeugt ist, dass das Grundgesetz Artikel 20 Absatz 4, den terroristischen intergrund aufhebt. Dort heißt es nämlich:

Grundgesetz

II. Der Bund und die Länder (Art. 20 – 37)

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

(Quelle: http://dejure.org/gesetze/GG/20.html)




Die Wehrpflicht wird ausgesetzt

Am 01.06.2011 tritt die Aussetzung der Wehrpflicht in Kraft. Wer in Zukunft die neu bestellten Kampfpanzer und Kampfflugzeuge lenken, fliegen und warten soll ist derzeit jedoch noch völlig unklar. Aber der Kreuzberger, wäre nicht der Kreuzberger, wenn ich nicht auch für dieses Problem eine Lösung parat hätte. Ich würde zur Gewinnung neuen Kanonenfutters empfehlen, die Armutsgrenze der deutschen Bevölkerung weiter nach unten zu treiben. Dieses müsste durch die Stufe 1 meines Plans, die weitere Aufnahme von Asylsuchenden und Vertriebenen der weltweiten Umweltkatastrophen und politischen Missstände in ihrem Land, vorbereitet werden. Die der deutschen Regierung hilflos ausgelieferten und von ihrer Gnade und finanziellen Unterstützung abhängigen Flüchtlinge kann man, so sieht es zumindest die Stufe 2 der Umsetzung meines Plans vor, je nach Qualifikation, mit Niedriglöhnen ausbeuten. Dies fördert zum einen die Gewinne der Unternehmen und ihrer Aktionäre, zum anderen treibt es die durch diese Maßnahme arbeitslos gewordenen und nun wieder händeringend nach Arbeit suchenden, aber ihren Lebensstandart haltend wollende, arbeitswillige Bevölkerung in die Arme, der nach neuen Arbeitskräften ringenden, Bundeswehr.

Dann und nur dann macht das von der Regierung geplante Angebot, der Bundeswehr freiwillig für 12 beziehungsweise für 23 Monate dienen zu wollen, Sinn. Wer sonst würde in einem Unternehmen einen Arbeitsvertrag unterschreiben indem eine erhöhte Todesrate durch Betriebsunfälle auf Auslandsreisen herrscht, die Kantine Kartoffeln serviert auf deren Verpackung: “Für die Schweinezucht und Bundeswehr geeignet“ steht und die Führungsebene lügt, betrügt und je nach Lust und Laune den Chefposten wechselt? Somit wäre zumindest der Wirtschaftskreislauf wieder geschlossen und dem Wohlergehen der oberen 10.000 Rechnung getragen. Die Gewinne steigen und die Befehlsempfänger, die Soldaten, sind denen deren Hab und Gut und am Ende auch vermutlich deren Leben sie schützen werden sollen/müssen und werden ihnen unendlich dankbar für die Gabe eines zukunftssicheren Berufs des Kriegers sein.