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Schlagwort: Gesetz - Der Kreuzberger

Straftäter und der Umgang mit ihnen – Bottrop, Amberg und Co.

In Amberg schlagen Flüchtlinge wahllos
auf Passanten ein. In Bottrop fährt ein Deutscher in Gruppen von
Ausländern. Die Medien überschlagen sich. Fragen nach organisiertem
Terror werden laut. Rechte hetzen gegen die Flüchtlinge. Linke
hetzen gegen den Autofahrer. Der Ruf nach härteren Gesetzen ist ein
leises Flüstern im Gegensatz zu den Rufen nach Abschiebung, die
schon eher als cholerisches Geschrei bezeichnet werden können. Und
nun?

Mittlerweile wurde bekannt, dass der Autofahrer unter psychischen Krankheiten wie Schizophrenie und Verfolgungswahn leidet. Demnach und nach aktuellen Ermittlungsstand, hätte es jeden treffen können. Zudem wundert sich ein ehemaliger Mitbewohner von dem Täter über den Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit, und äußerte sich in einem Fernsehbeitrag vom Sat1 Frühstücksfernsehen, dass der beste Freund des Amokfahrers türkischer Abstammung sei. Dennoch behandeln die Medien die Tat in ihren Berichten weiterhin als politisch motiviert.

Im Fall der jungendlichen Flüchtlinge von Amberg muss sich wohl jede/r selber die Frage beantworten, in wie weit sie/er aufgrund der eigenen Erlebnisse aus der Jugend auf selbige zurückblickend erkennt, dass der Übermut junger Jahre unter Alkoholeinfluss einen zu Dummheiten hat hinreißen lassen. Somit ist die Tat erst einmal nicht leichter oder schwerer einzustufen, als jeder andere Angriff auf die körperliche Unversehrtheit. Sie lässt sich bei der derzeitigen Stimmung im Land nur besser vermarkten.

Es bringt nichts, wenn man nun über rechts und links streitet, anstatt die Fälle ohne eigene politische Weltanschauung zu behandelt: In beiden Fällen handelt es sich um Körperverletzungen. Die Motive sind unterschiedlicher Herkunft und müssen noch aufgeklärt werden. Zudem kann bei nüchterner Betrachtung der Faktenlage ausgelassen werden, dass es sich in dem Fall in Bottrop um einen psychisch Gestörten oder Rassisten und in dem Fall von Amberg um betrunkene jugendliche Flüchtlinge handelt.

Denn den Opfern wird es egal sein, ob ihre Gesundheit von einem psychisch Gestörten oder Rassisten, Flüchtling oder sonst wem beeinträchtigt wurde. Die Nationalität oder Weltanschauung der Täter ist für sie vermutlich irrelevant. Was für die Opfer relevant ist, ist ihre gesundheitliche Genesung und der Umgang mit den Tätern. Wer versucht für alles und jeden immer wieder Entschuldingungen, Verständnis, Nachsicht und Toleranz aufzubringen, wird das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit und somit auch den Staat nachhaltig schädigen. Rücksichtnahme können Kinder und Jungendliche sowie Greise und geistig Eingeschränkte erwarten. Alle anderen tragen die volle Verantwortung für ihr Handeln.

Entschuldigungen und Argumente

Nicht selten wird bei Intensivstraftätern die schlechte Kindheit als Ursache und Entschuldigung für kriminelles Verhalten angeführt. Wohl prominentestes Gegenbeispiel ist der verstorbene Popstar Michael Jackson. Auch er hatte eine „schlechte“ Kindheit, aufgrund seines strengen Vaters. Er hatte zwar psychische Störungen, kriminell ist er meines Wissens jedoch nicht gewesen.

Die US-Rapper Eminem und 50Cent sowie zahlreiche weitere erfolgreiche Menschen auf dieser Welt hatten ebenfalls eine schlechte Kindheit aufgrund ihres Elternhauses. Gewiss waren nicht alle von ihnen immer so angesehene Mitglieder der Gesellschaft, wie sie es heutzutage sind. Unbestritten ist jedoch, dass sie ihren Weg im Leben gefunden haben. Wie zahlreiche auch andere Menschen mit schlechten Kindheitserfahrungen.

Ein Argument für das Tolerieren von Straftaten von Flüchtlingen ist: die Verantwortung für die Fluchtursachen. Der Grundstein wurde mit der Kolonialisierung durch Länder wie Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Belgien und das Deutsche Reich gelegt. Hinzu kamen in den vergangenen Jahrzehnten Kriege und Ausbeutungen aufgrund wirtschaftlicher und strategischer Interessen.

Alle diese Übergriffe auf fremde Länder und Kontinente verliefen weitaus brutaler, als die derzeitigen Gewalttaten von Flüchtlingen bislang je waren. Selbst die europaweiten Terroranschläge von religiösen Fanatikern hinzugerechnet, kommen nicht annähernd an die Opferzahlen heran, die Kriege und Kolonialisierungen gemeinsam verursacht haben. Ganz nach dem Motto: Auge um Auge, Zahn um Zahn.

Diese Argumentationskette könnte beliebig lang fortgeführt werden, es bringt nur nichts. Fest steht ohne wenn und aber, dass wir Menschen in Not helfen müssen. Ob aufgrund von sozialer Not oder der um Leib und Leben. Die Gemeinschaft wird dadurch, trotz gegenteiliger Behauptungen nicht ruiniert. Das Land in den Abgrund zu treiben schaffen ganz andere. Die Gesellschaft muss jedoch den Missbrauch von Hilfe nicht bis ins unermessliche erdulden. Arschloch bleibt Arschloch, und dies hat weder etwas mit der Herkunft, Hautfarbe oder Religion zu tun.

Der gesunde Menschenverstand

Stellt ein Mensch eine Gefährdung für die Allgemeinheit dar, muss der Staat seiner Aufgabe gerecht werden und für Schutz vor dieser Gefahr sorgen. Tut er dies nicht, führt dies zur Radikalisierung der BürgerInnen. Das Ergebnis dieser gegebenen Vorgehensweise ist das Erstarken radikaler Kräfte in diesem Land. Die AfD ist auf dieser Welle durch die Wahllokale geschwommen und im Osten des Landes so zu einer Volkspartei geworden.

Es muss eine neue Grundlage der Diskussion und des Umgangs mit dieser Herausforderung gefunden werden. Nicht jeder, der sich über Gewalttaten von Einwanderern oder Flüchtlingen negativ äußert, ist ein Rechter oder Nazi. Genauso wenig wie nicht jeder Flüchtling ein um sich schlagender, Frauen vergewaltigender und das Land islamisierender Intensivstraftäter ist. Es ist auch nicht jeder ein Rassist, der sich mit einem, nicht seiner Rasse angehörigen Menschen gewaltsam körperlich auseinander setzt. Genauso wenig wie ein Ausländer oder Deutscher mit Migrationshintergrund ein „Kartoffel“-Hasser ist, weil es zwischen beiden eine Auseinandersetzung gibt.

Es gibt zwischenmenschliche Auseinandersetzungen, die aufgrund von zwischenmenschlichen Problemen hervorgerufen werden und nicht aus politischen, religiösen oder rassistischen Beweggründen. Hunderte, wenn nicht gar Tausende Wirtshaus-Schlägereien jedes Jahr, die ausschließlich unter Beteiligung deutscher Bürger stattfinden sind Beweis dafür. Als Auslöser reicht ein falsches Wort, ein Anrempeln oder ein umgestoßenes Getränk. Die Gesellschaft darf sich nicht weiterhin von Politikern, Medien und Extremisten beeinflussen lassen.

Neue Umgansformen

Die einheimischen Straftäter muss die
Gesellschaft hinnehmen und die Justiz muss ihnen Mittels des
Strafrechts entschieden entgegentreten und somit ein
Gerechtigkeitsgefühl in der Gesellschaft herbeiführen. Sie muss den
Straftätern aber auch die Möglichkeit einräumen, sich nach
Verbüßung der Strafe wieder in die Gesellschaft eingliedern zu
können.

Meist sehen diese Möglichkeiten doch sehr spärlich aus. Für Straftäter, die eine Haftstrafe absitzen müssen, gibt es hinter den Gefängnismauern Ausbildungsprogramme, Sozialarbeiter und Psychologen, die sie auf das Leben nach längerer Haftzeit vorbereiten sollen. Jedoch erfolgt in der Realität auf die Hoffnung meist die Ernüchterung. Nicht selten stoßen die Entlassenen spätestens bei der Suche nach einer Arbeitsstelle auf Hürden.

Es sind zu viele, die entlassen werden und im Leben außerhalb der Haftanstalt nicht zurecht kommen beziehungsweise nie wieder richtig Fuß fassen können. Einige von ihnen werden absichtlich rückfällig, um in gewohnte Umgebung und Strukturen der vergangenen Jahre in Haft zurückzukehren. Alles hat seinen geregelten Ablauf und man muss sich um viele Dinge nicht selber kümmern.

Andere wiederum treibt es nach erfolgloser Loslösung von ehemaligen Weggefährten wieder in deren Arme und zurück in alte Strukturen. Sie verdienen mit ihren Straftaten zu viel Geld und haben zu viel vermeintliche Macht. Beides wollen oder können sie nicht aufgeben. Doch auch für die ganz harten Jungs, die, einer tickende Zeitbombe gleich, stets und ständig eine Gefahr für das Allgemeinwohl darstellen, gibt es konsequente Konsequenzen – wenn man denn möchte.

Konsequente Konsequenzen

Sogenannte Gefährder, die stets und ständig negativ auffallen, müssten fortlaufend überwacht und bei Bedarf dem gesellschaftlichen Zusammenleben entzogen werden. Der Vermeidung bloßer Risiken dienen oft auch jene Gesetze, die es Polizei und Justiz erlauben, Verdächtige vorbeugend für mehrere Tage in Gewahrsam zu nehmen. Der Sicherungsgewahrsam wird auch als Sicherheitsgewahrsam, Präventivgewahrsam, Unterbindungsgewahrsam, Verhütungsgewahrsam oder Vorbeugegewahrsam bezeichnet.

Diese Maßnahme ist auf Personen anwendbar, bei denen man sicher ist, dass sie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Die derzeitige Regelung erlaubt eine Dauer des Gewahrsams von maximal sechs Monaten. Dies müsste reformiert werden, sodass im Ersten Schritt ein Gewahrsam von sechs Wochen erfolgen würde. Stellt sich bei der Person keine Besserung des Verhaltens ein, folgt Schritt Zwei, der ein Gewahrsam von sechs Monaten vorsieht. Letzter und allumfassender Schritt Drei, ermöglicht eine zeitlich unbegrenzte Gewahrsam, welches nur durch ein psychologisches Gutachten wieder aufgehoben werden kann.

Diese Maßnahme erfolgt nicht, um die nicht nachweisbare Beteiligung an Verbrechen zu „bestrafen“. Sie dient ausschließlich der Gewährleistung der Öffentliche Sicherheit. Anwendungsbeispiele finden sich unter aktueller Rechtslage bereits bei Fußballspielen. Hooligans, die mit ihren gewaltsamen Aktionen die Öffentliche Sicherheit gefährden, dürfen präventiv in Gewahrsam genommen werden. „Dies gilt insbesondere dann, wenn die Polizei zuvor vergeblich versucht hat, auf die Fußballfans deeskalierend einzuwirken und die Ingewahrsamnahme zum Schutz der Öffentlichkeit erforderlich ist, urteilte am Montag, 22. Oktober 2018, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Az.: 35553/12, 36678/12 und 36711/12).“ Quelle: https://www.juraforum.de

Ein mögliches Beispiel: Ein Drogenhändler, Zuhälter oder Intensivstraftäter, dem sein Treiben mit handfesten Beweisen nicht nachzuweisen sind, bleibt von der Gewahrsam so lange unbehelligt, wie sich die Geschäfte nicht auf die Öffentliche Ordnung auswirken. Sobald jedoch Revierstreitigkeiten oder ähnliches im öffentlichen Raum stattfinden und die Sicherheit und Gesundheit von Unbeteiligten gefährden, greift die Ingewahrsamnahme. Dabei wäre dann auch unerheblich, ob besagte Person persönlich an der Auseinandersetzung beteiligt war oder nicht. Es ist sein Geschäft und somit trägt er die Verantwortung – gegebenenfalls auch für seine “Mitarbeiter”.

Gefährdet die gleiche Person die Öffentliche Sicherheit durch Teilnahme an Demonstrationen oder gewalttätigen Protesten, erhält er zwar eine Strafe, wie jeder andere auch, bleibt jedoch von der Gewahrsam unbehelligt. Grund dafür wäre die abgewogene Auslegung von „Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit“.

Im Falle von gewalttätigen Revierstreitigkeiten, die die Öffentliche Sicherheit gefährden, liegen niedere Beweggründe vor, wie zum Beispiel persönliche Bereicherung. Die Teilnahme an einer Demonstration unterstellt jedoch das Allgemeinwohl unterstützen zu wollen.

Die Gewalt auf Demonstrationen wäre im Zuge dessen ebenfalls neu zu definieren, in „aktive“ und „passive“ Gewalt. Während Aktionen wie Sitzblockaden und Bau von Barrikaden unter „passive Gewalt“ fallen, finden sich unter „aktive Gewalt“ mutwillig sinnlose Gewalt und Plünderungen ohne Notstand gegenüber Unbeteiligten.

Die Verfahrensweise mit den landeseigenen Gesellschaftsverweigerern wie Intensivstraftätern, gewaltätigen Nazis und Autonomen sowie kriminellen Rockerbanden wäre soweit grob geklärt. Wie verhält es sich jedoch mit Gästen, wie Flüchtlingen, Einwanderern, Touristen? Was macht man mit Leuten, die weder Land und Leute, noch die Sitten kennen? Bei Flüchtlingen und Einwanderern ist Integration ist das Zauberwort.

Doch was ist mit jenen, die sich nicht integrieren wollen und die auch nach mehrmaliger gerichtlicher Aufforderung, das Fehlverhalten abzustellen, keine Verhaltensänderung an den Tag legen? Oder mit jenen, die als Terror-Touristen die Straßen des Landes bevölkern und sich wie die Axt im Walde aufführen, also wie die Deutschen am Ballermann? Im Fall von Amberg wird das Ausmaß der Folgen davon abhängen, ob nur jugendlicher Übermut und Bierlaune für die Tat verantwortlich war oder mit böswilligem Vorsatz gehandelt wurde.

Was würdest du tun?

Stelle dir vor, du veranstaltest bei dir zu Hause eine Feier. Es kommen alle. Freunde, Familie, Arbeitskollegen und Bekannte. Die Stimmung ist super und alle habe ihren Spaß. Mittendrin fällt dir eine Person auf, die du nicht kennst. Nach einer Weile bemerkst du, dass der Unbekannte immer wieder unangenehm auffällt. Er verschüttet seine Getränke, wirft seine Zigaretten auf den Boden um sie auszutreten, anstatt die Aschenbecher zu nutzen und zum Höhepunkt seines Auftritts fängt er Streit mit deinen Gästen an.

Nachdem du die Situation beruhigen konntest, bittest du den Unruhestifter deine Feier zu verlassen, da du keine Lust auf schlechte Stimmung hast. Nun erklärt dir der Unbekannte, dass er vor Leuten geflüchtet ist, die ihn auf der Straße überfallen wollten. Er erklärt weiter, dass es für ihn ein großes Glück war, dass deine Haustür aufgrund der Feier geöffnet war und er sich auf seiner Flucht unter die Partygäste mischen und somit dem Unheil entgehen konnte. Gewiss würden seine Verfolger aber immernoch draußen auf ihn warten. Der Verweis von der Party, so erklärt er dir weiter, würde ihn in die Hände seiner Peiniger treiben.

Nun gut, du lässt dich breitschlagen
und erlaubst dem Unbekannten weiterhin in deinen vier Wänden zu
verweilen. Doch anstatt dieses Entgegenkommen zu würdigen, macht er
weiter wie bisher. Er verschüttet seine Getränke, ascht auf den
Fußboden und fängt er erneut Streit an. Obendrein schlägt er
diesmal wahllos auf deine Gäste ein. Was würdest du tun?

Andere Länder, andere Sitten

Ein Beispiel aus persönlicher Erfahrung zeigt, dass in anderen Ländern nicht nur andere Sitten herrschen, sondern auch andere juristische Folgen bei gesetzeswidrigem Verhalten zu erwarten sind. Es war das Jahr 2004. Zu diesem Zeitpunkt lebte und arbeitete ich auf Mallorca. Meinen Lebensunterhalt verdiente ich in der Gastronomie. Durch diese Arbeit habe nicht alles, aber doch vieles mitbekommen was sich im Dorf abspielte. Unter anderem gab es den Fall einer jungen deutschen Touristin, der aufzeigt, wie der spanische Staat mit Personen verfährt, die dem Gesetz zuwider handeln.

Diese junge Frau, sie war ungefähr
zwanzig Jahre jung, war nahezu jeden Abend im Nachtleben von Cala
Ratjada unterwegs. Eines Tages wurde sie vor meinen Augen von der
Polizei mit 6-8 Ecstasy-Pillen erwischt und verhaftet. Es dauerte
zwei bis drei Tage, bis ich wieder von ihr hörte. Man hatte sie
wegen Drogenbesitz kurzerhand des Landes verwiesen und in ein
Flugzeug nach Deutschland gesetzt. Ohne Vorwarnung bekam sie die
Härte des Gesetzes zu spüren.

Sicher ist nur eins

Straftaten werden nie ganz verhindert werden können, aber die Abstrafung kann deutlich ausfallen. So deutlich, dass auch die Gesellschaft wieder das Gefühl hat, das Unrecht angemessen verurteilt wird. Anhand der beiden zuvor genannten Beispiele wird deutlich, dass es nicht um irgendwelche niederen Interessen geht, sondern einfach nur darum konsequent alle Arschlöcher aus der Gesellschaft zu entfernen. Doch dafür ist weder die Polizei noch das Justizsystem derzeit personell ausreichend aufgestellt.

Dass wir uns, von wem auch immer, nicht auf der Nase herumtanzen lassen müssen, ist im Grundgesetz gleich unter mehreren Artikeln festgelegt. Seien es durchgeknallte Nazis oder Autonome, kriminelle Großfamilien, Intensivstraftäter, polizeibekannte Flüchtlinge, vermeintliche Rocker oder sonstigen gesellschaftsunfähigen Arschlöcher. Es sind bestenfalls Einzeltäter, aber ganz gewiss keine Einzelfälle, denen kompromisslos begegnet werden muss. Erst dann werden Vorfälle wie in Bottrop oder Amberg nicht die absurde Gewichtung in der politischen Diskussion erhalten, wie derzeit.

Wie seht ihr das? Schreibt mir eure Meinung an info@derkreuzberger.de




In Sachen Sinnfreiheit sind sich alle Politiker weltweit einig

Lauthals verkündet US-Präsident Obama nach dem Attentat in Aurora, dass er strengere Richtlinien für die Abgabe von Waffen einführen wolle und dass ein Sturmgewehr, wie jenes, das der Attentäter James Holmes verwendete, in die Hände von Soldaten und nicht die von Kriminellen gehöre“.

Soweit so gut. Nur hat Obama dabei nicht beachtet, dass der Attentäter von Aurora aus krimineller Sicht ein unbeschriebenes Blatt war. Er hatte keine Vorstrafen und es ist somit im Vorfeld für den Händler der ihm die Waffe verkaufte nicht ersichtlich oder zu erahnen gewesen, was sein Kunde mit dem Sturmgewehr vor hatte.

Davon abgesehen ist ein Sturmgewehr in den Händen eines Soldaten nicht legaler nur weil Obama dies sagt. Denn die US- Soldaten werden in den überwiegenden Fällen ihrer Einsätze zu kriminellen und Menschenrechts verletzenden Handlungen angetrieben, jedoch im Auftrag der Regierung!

Darüber hinaus stellt sich die Frage: Wie scharf sollen die Waffengesetze noch werden?

Der Amoklauf von Salt Lake City, Philadelphia, Colorado, der Sprengstoffanschlag von Oklahoma City und nicht zu guter Letzt die tagtägliche Kriminalität auf den Straßen der US-Metroploen würden eine strenge Waffenfreigabe rechtfertigen. Stattdessen stehen Polizisten in den USA noch immer vor der Aufgabe, sichergestellte Waffen als legal oder illegal zu identifizieren. Daraus ist ersichtlich, dass die US-Regierung keine ernsthaften Absichten hegt, der Waffenindustrie das Geschäft zu versauen und den Bürgern die „Freiheit“ der Waffenwahl zu nehmen. Obamas „Yes, we can“ ist zu einem „Yes, we can´t“ geworden, in fast allen Bereichen.

Scheinheiligkeit lässt grüßen!

P.S. Meine Anfrage an den Hersteller der Tatwaffe, ob die Ladehemmung der Waffe auf Produktions- beziehungsweise Handhabungsfehler oder auf die bewusst geplante Obsoleszenz zurückzuführen sei, wurde nicht beantwortet.




Woher der Wind weht – Überdosierung

Wir lesen die Beipackzettel von Medikamenten, wir studieren die Bauanleitung von dem zusammenzubauenden Schrank, wir lesen die Bedienungsanleitung der neu gekauften Waschmaschine. Warum? Richtig. Damit wir im korrekten Umgang mit Medikamenten eine Überdosierung vermeiden, der Schrank am Ende gerade und sicher steht oder man einen selbst verschuldeten Defekt an der Waschmaschine vermeidet.

Wie sieht es aber mit den allgemeinen Regeln und Bestimmungen für das gesellschaftliche Zusammenleben aus? Den Gesetzbüchern. Die meisten von uns haben nicht die leiseste Ahnung was darin enthalten ist, obwohl es jeden von uns betrifft. Sei es nur im Straßenverkehr. Ob als Fußgänger, Radfahrer, Motorrad- oder Autofahrer, jeder von uns befindet sich im öffentlichen Straßenland und somit im Strafrahmen und Einzugsbereich der Straßenverkehrsordnung. Obwohl kaum einer die Gesetze kennt die unser Leben regeln, vertrauen wir unseren Politikern blindlings wenn es um die Abschaffung, Neueinführung oder Änderungen geht.

Das Einzige was uns von staatlicher Seite an Informationen über die Gesetze zugetragen wird, ist die „Belehrung“ im Rahmen der allgemeinen Schulausbildung. Aber anstatt jedem mit der Vollendung des 17. Lebensjahres und der damit verbundenen vollen Strafmündigkeit eine Sammlung der aktuellen Gesetzestexte zu überreichen, hält uns der Staat absichtlich dumm und haut gleichzeitig bei der geringsten Verfehlung völlig unverhältnismäßig mit dem Vorschlaghammer drauf.

Man muss sich in diesem Zusammenhang auch vor Augen führen, dass neben dem Staatsanwalt auch der Richter auf der Gehaltsliste des Staates steht. Das stellt kein Problem dar solange Zivilpartei A gegen Zivilpartei B in den Rechtsstreit zieht. Ganz anders hingegen sieht es aus, sobald Zivilpartei A gegen Personen oder Institutionen des Staates (Ordnungsamt, Polizei und so weiter) klagen. Hierbei werden RichterInnen nach Möglichkeit immer ihre Arbeitgeber, den Staat, bevorzugen. Wie sollen RichterInnen in einem solchen Fall unbefangen urteilen? Da ich mich seit längerem mit dieser Thematik befasse, habe ich ausreichend Beweismaterial gesammelt, welches meine Behauptungen bekräftigt.

„Die Hand die einen füttert beißt man nicht“

Untermauert wird diese These zusätzlich von der Art und Weise, wie die Gerichtskosten zu entrichten sind. Denn das manfür diese Dienstleistung, das Urteil, auch noch einen Unkostenbeitrag entrichten muss, versteht sich fast von selbst. In den meisten Fällen hofft man vergebens, dass in diesen Kosten allenfalls die für die Verhandlung anfallenden Ausgaben wie die Miete für den Gerichtssaal inklusive Nebenkosten und höchstens noch das Gehalt des Gerichtsdieners, aber nicht die Löhne für die ungenügende Leistung von RichterInn und den beteiligten Helfern enthalten sind. Weiter muss man beachten, an wen dieser Unkostenbeitrag zu entrichten ist. Nicht etwa an den Richter persönlich, sondern an die Staatskasse (Kosteneinziehungsstelle) die dann ihrerseits das Gehalt aller Beteiligten weiterleitet und somit die staatliche Abhängigkeit festigt. Ein gutes Beispiel liefert auch der allgemein bekannte, wenn auch immer von offizieller Seite abgestrittene, kollegiale Zusammenhalt unter Polizeibeamten und Ärzten. Und ich finde auch hierfür gleich das passende Zitat: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“, insbesondere wen es, wie hier, um gezielte Falschaussagen geht. Ich meine damit nicht die Gerichtsurteile die bei mutwilliger Gewalt von Zivilperson A gegen staatliche Personen oder Institutionen, sondern den Fall: Der Staat gegen Zivilperson A, in einem normalen Rechtsstreit. In diesen Fällen machen es sich die RichterInnen einfach und schmettern Zeugenaussagen, auch ehrbarer Bürger, mit befangenen Aussagen wie: Ich glaube, von ihrer Aussage kein Wort“, ab. Um keine offiziellen Beweise für diese Vorgehensweise zu liefern, werden GerichtsschreiberInnen dazu angehalten, von diesen Punkten der Gerichtsverhandlung keine schriftlichen Protokolle zu erstellen.

Allein bei uns im Kiez gibt es zahlreich dokumentierte Fälle. Doch im Gegensatz zu früher, wo es den meisten noch peinlich war, als Angeklagte/r vor Gericht zu stehen, machen es die Vielzahl von Fällen den Betroffenen heutzutage leichter über ihr Schicksal mit anderen zu sprechen und somit die Missstände öffentlichkeitswirksam zu verbreiten. Dieser Umstand ist es zu verdanken, dass diese Praktiken immer mehr ans Tageslicht kommen und selbst von Normalbürgern mit Verachtung zu Kenntnis genommen werden. Unter den Begriff Normalbürger fallen in diesem Zusammenhang nachweislich Männlein wie Weiblein im Alter ab 14 Jahren.

Mit der Erschaffung immer neuer Gesetze und Ausweitung der bereits bestehenden, erhöht sich automatisch der von ihnen betroffene Personenkreis, sodaß am Ende willkürlich und ausnahmslos jeder irgendwann mehr oder weniger gezwungen ist ,um seine Lebensqualität in gewohnter Form zu erhalten, gesetzeswidrig handeln (muss) wird.

Sei es als HundebesitzerInn mit unangeleintem Vierbeiner in einer öffentlichen Grünanlage, als Radfahrer auf dem Fußgängerweg fahrend und mit MP3-Player im Ohr oder Konsument bewusstseinserweiternder Substanzen. Alles dies sind Sachen die im zwischenmenschlichen geregelt und ausgefochten werden könnten aber in die sich der Staat, unter falsch verstandenen Sicherheitbedenken, immer weiter einmischt und somit den Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Selbstbestimmung und Selbständigkeit immer weiter entzieht.

Mir ist dabei schon bewußt, dass es immer wieder Menschen gibt, die ein zwischenmenschliches Fehlverhalten an den Tag legen, indem sie ihren Hund ohne Rücksicht auf ihre Umwelt frei und unkontrolliert laufen lassen. Es wird auch immer wieder Radfahrer geben die mit einem rasanten Tempo über den Bürgersteig fahren oder man läuft unfreiwillig durch eine Wolke süßlich riechenden Rauchs, was dem Kenner verrät das sich jemand in seinem Umfeld das Bewusstsein mit illegalen Pflanzenteilen erweitert. Es geht mir um das Aufzeigen der Unverhältnismäßigkeit bei der Ahndung dieser (mittlerweile) „gesetzeswidrigen“ Verhaltensweisen.

Nun zu dem Punkt, was jeder einzelne für sich und ein möglicht konfliktfreies Leben in diesem Staat tun sollte, um nicht unvorbereitet in eine Situation zu gelangen, in der man sich durch Unwissenheit und dem daraus resultierenden Fehlverhalten gegenüber der Staatsgewalt strafbar macht. Lest die „Beipackzettel“ für das Leben innerhalb Deutscher Landesgrenzen. Oder anders ausgedrückt: Besorgt euch und lest die Gesetzestexte. Wem das nötige Kapital für diese Anschaffung fehlt, der findet diese auch in jeder gut sortierten Stadtbücherei, gegen eine geringe Leihgebühr. Das Internet hält in einigen Bereichen die aktuellen Änderungen und Neuerungen dazu bereit.

 

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