Zuzugsgenehmigung und Anwohnerparkausweis 2014

Ab dem 1. Januar 2014 benötigen alle Personen, die den Wunsch hegen nach Berlin-Kreuzberg zu ziehen, eine Zuzugsgenehmigung.

Um den zuständigen Stellen unnötigen Verwaltungsaufwand zu ersparen, informieren wir an dieser Stelle vorab über die Neuregelung. Betroffen sind alle BürgerInnen Deutschlands, sowie der EU-Staaten. Ausgenommen sind KreuzbergerInnen, die innerhalb des Bezirks umziehen oder nachweislich hier geboren wurden und/oder aufgewachsen sind.

Die Selbstverwaltung von Kreuzberg sah auch nach mehreren Sitzungen keinen anderen Ausweg, als mit dieser drastischen Maßnahme den Veränderungen im Bezirk entgegenzuwirken. Mit der Zuzugsgenehmigung sollen Ferienwohnungen und der Anstieg der Mieten, verursacht durch den Zuzug zahlungskräftiger Besserverdiener, verhindert werden. Wir vom Kreuzberger unterstützen dies.

Die Zuzugsgenehmigung ist somit als Ausdruck der Hilflosigkeit unsereins gegenüber der Wirtschaft und deren Handlangern aus der Politik anzusehen. Noch heute werden Zuzugsgenehmigungen erteilt. Unter wohnstaette-krefeld.de und suedhausbau.de sind ebenfalls Zuzugsgenehmigungen als PDF-Dokument erhältlich.

Um die unwissende Gesellschaft aufzuklären, informieren wir an dieser Stelle über die Geschichte der Zuzugsgenehmigung, um Missverständnisse gar nicht erst aufkommen zu lassen, gar sie später aus der Welt schaffen zu müssen. Wer nun wieder bei dem Wort „Zuzugsgenehmigung“ die braunen Geister rufen hört, sollte zum einen die Dosis der konsumierten Substanzen herabsetzen (Achtung!!! In seltenen Fällen hilft auch eine Verdoppelung der Dosis) und zum anderen die Geschichte der Zuzugsgenehmigung ergründen. Diese beginnt in den Nachkriegsjahren um 1946. Damals wurden Zuzugsgenehmigungen erteilt, um die Flüchtlinge und Kriegsheimkehrer in ihrem Drang nach Sesshaftigkeit zu kontrollieren. Insbesondere die südlicheren Länder in Deutschland taten sich schwer, Flüchtlinge aufzunehmen.

Damals wie heute ist es den Verantwortlichen schwer gefallen, diese Maßnahme zu veranlassen. Laut den Verantwortlichen der Kreuzberger Selbstverwaltung (KSV) ist der ungezügelte Zuzug von Personen, die aufgrund ihrer finanziell besseren Stellung, die Urbevölkerung verdrängt, nicht beizulegen. Da auch der Staat keine der Entwicklung entgegenwirkenden Maßnahmen ergriffen hat und es darüber hinaus in Prenzlauer Berg bereits zu unschönen Schmierereien kam wie: „Kauft nicht bei Schwaben“, die sich auf den antisemitischen Spruch aus dem Dritten Reich bezieht: „Kauft nicht bei Juden“, sah die KSV keine andere Lösung, um derartige Entgleisungen zu verhindern.

Sollte die Zuzugsgenehmigung bereits durch andere herausgetrennt worden sein, sende eine Email mit dem Kennwort: „Antrag Zuzugsgenehmigung“ an: info@derkreuzberger.de, wir senden dir umgehend die Unterlagen zu.

Schritt 1:

Fülle die Zuzugsgenehmigung nach bestem Wissen und Gewissen aus. Kopiere den Antrag, so dass er in vierfacher Ausführung vorliegt. Das Original sende als PDF-Datei an die zuvor genannte Email-Adresse. Für eine gültige Zuzugsgenehmigung benötigst du eine Unterschrift und einen Bierflaschen-Kronkrokenstempel (Vorsicht, einige fälschen den Stempel, indem sie den Korken einer Weinflasche verwenden). Die Kopien lege wie folgt ab:

Kopie 1, für die eigenen Unterlagen
Kopie 2, für die/den VermieterIn
Kopie 3, für das Einwohnermeldeamt
Kopie 4, zum Arsch abwischen, wenn der Antrag abgelehnt wird.

Schritt 2:

Um dich in das behördliche Melderegister der Kreuzberger Selbstverwaltung aufnehmen zu lassen und die Gültigkeit deiner Zuzugsgenehmigung bestätigen zu können, benötigen wir das ausgefüllte, unterschriebene und abgestempelte Dokument. Sende es mit dem Kennwort: „Zuzugsgenehmigung“ als Kopie und per PDF-Datei ebenfalls an: info@derkreuzberger.de. Solltest du niemanden finden, der bereit ist deinem Anliegen statt zugeben und dies durch seine Unterschrift und einen Kronkorkenabdruck zu bestätigen, hast du Pech gehabt und kannst dir mit der dafür vorgesehenen Kopie des Antrages den Arsch abwischen. Die anderen Unterlagen solltest du für den Fall eines Einspruchsverfahrens oder eines Neuantrages gut aufbewahren.

Personen, die keinen Computer oder Internetanschluss besitzen, senden die Unterlagen unter Angabe des angegebenen Kennwortes auf dem Postweg an uns (Kontaktdaten im Impressum auf Seite 2). Wir leiten die Unterlagen an die zuständigen Stellen weiter.

WICHTIG!!!

Wer vorsieht sich zudem in den Naherholungsbereichen, öffentlichen Grün- und Parkanlagen aufzuhalten, sollte nicht versäumen einen AnwohnerInnen-Parkausweis zu beantragen. Dies ist jedoch erst möglich, wenn die Zuzugsgenehmigung ausgestellt und durch die KSV anerkannt wurde. Unserer scheinheiligen Offenheit gegenüber neureichen Jungjuppies, Kommerz- und Geschäftsarschlöchern ist es zu verdanken, dass wir diese gleich mit abgedruckt haben.

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