Auch in diesem Jahr überrascht uns das Schwarzbuch vom Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. wieder mit amüsanten aber auch schockierenden Fällen von Steuerverschwendung durch Bund und Länder. Der Blick fällt dabei nicht nur auf Großprojekte wie den Flughafen BER, sondern regelmäßig auch kleinere Fälle von Verschwendung. Unnötige Politikerreisen, überflüssige Gutachten und unsinnige oder überteuerte Anschaffungen zeugen ebenso von mangelnder Sparsamkeit. Erstmals wurde die Frage aufgeworfen, ob der verantwortungslose Umgang mit dem Geld der Bürger unter Strafe gestellt werden soll.
Der Bundesrechnungshof sowie die Landesrechnungshöfe rügen regelmäßig den sorglosen Umgang mit öffentlichen Geldern. Der Chef des Bundesrechnungshofs, Dieter Engels, hatte bereits im Frühjahr 2013 das Einsparungspotenzial allein beim Bund auf 25 Milliarden Euro veranschlagt.
Der Bund der Steuerzahler hatte deshalb vorgeschlagen, zum bestehenden Untreueparagraf ein Haushaltsuntreueparagraf ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Außerdem plädiert der Verband dafür, eine unterlassene Ausschreibung künftig als Ordnungswidrigkeit zu ahnden und die Arbeit der Rechnungshöfe und -ämter zu stärken. Mit gleichen Rechten und Pflichten wie die Finanzämter ausgestattet, müssten die Prüfer aufgedeckte Fälle von Verschwendung der Staatsanwaltschaft anzeigen, die dann wiederum über eine Anklageerhebung entscheidet. In besonders schweren Fällen sollte Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen verhängt werden dürfen, fordert der Steuerzahlerbund. »Denn unterschiedliche Maßstäbe bei der Sanktionierung von Steuerhinterziehung einerseits und Steuergeldverschwendung andererseits sind weder aus subjektiver Sicht der Steuerzahler noch aus objektiver rechtsstaatlicher Sicht hinnehmbar.«, sagt Reiner Holznagel, Präsident des Bundes.
Wie sollte es anders sein, lehnen das jedoch 70 Prozent der Abgeordneten im Bundestags mit Argumenten, wie »Es gibt schon genug Kontrollen, außerdem könne man ohnehin nur schwer feststellen, wann etwas Verschwendung sei.« oder »die Abwahl eines Politikers sei Strafe genug« ab. Einzig die Linke hat sich dafür ausgesprochen.
Hier einige Beispiele dafür, wie leicht sich Geld ausgeben lässt, wenn es nicht das eigene ist.
Flughafen BER
Das dickste Ei zuerst: Der Hauptstadtflughafen fördert immer neue Planungs- und Baufehler zu Tage. Die Mehrkosten durch die ständige Verschiebung der Eröffnung werden auf rund 35 Mio. Euro pro Monat geschätzt. Die Plankosten von 2,4 Mrd. Euro werden mit zu erwartenden 5 Mrd. Euro bis zur Fertigstellung um mehr als das Doppelte überstiegen.
Geister-OP
Im Uniklinikum Düsseldorf wurde vor drei Jahren das Zentrum für Operative Medizin II für deutlich über den Plankosten liegenden 170 Mio. Euro fertiggestellt. Wegen Brandschutzmängeln ist das Gebäude jedoch noch nicht zur Nutzung freigegeben und kostet jährlich rund 2 Mio. Euro nur für Reinigung, Wartung, Heizung, Bewachung etc.
Fledermausbrücken
In Biberach wurden Fledermausbrücken errichtet, damit die nachtaktiven Tiere gefahrlos eine Straße überqueren können. Allein die Erfahrung fehlt, ob die Fledermäuse die Brücken nutzen werden. Kosten: 435.000 Euro
Schilderwald
Im Tegeler Forst darf nicht gehalten werden. Hier stehen auf 1,6 km 50 Halteverbotsschilder. Unnötige Kosten: rund 5.000 Euro
Mehr Informationen gibt‘s im Internet unter www.schwarzbuch.de. Hier kann das aktuelle Schwarzbuch als PDF heruntergeladen und über eine Strafbewehrung von Steuerverschwendung abgestimmt werden.
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