wird nur 9 Jahre nach seiner Fertigstellung zu einem Sanierungsfall. Seit dem Erstbezug 2001 wurden über 900!! Mängel festgestellt. Im Januar begannen die Arbeiter mit der Beseitigung, des von den damals ausführenden Baufirmen verursachten Baupfuschs. Im Bundeskanzleramt wurden unter anderem Brandschutzmängel, undichte Wände und Risse beanstandet. An dem Bundesratsgebäude in der Leipziger Straße ist das Glasdach undicht. Im Außenministerium löste sich ein riesiges Stück von der Decke. Am Paul-Löbe-Haus sackte die Fassade um einige Zentimeter ab und verursachte dadurch einen nicht unerheblichen Schaden an der Glasfassade des Gebäudes. In den meisten Fällen ist die Garantiefrist (5 Jahre) der Baufirmen abgelaufen und die Kosten für die Behebung der Mängel bleiben beim Steuerzahler hängen. Im Fall des Bundeskanzleramtes soll nun die Gewährleistungspflicht der damals ausführenden Unternehmen, gerichtlich geklärt werden. Da glaube ich doch eher an die Unschuld einer Hure als an die Fähigkeit unserer Volksvertreter, dem Volke Gerechtigkeit zukommen zu lassen.