Beim Bundeskriminalamt (BKA) gingen im vergangenen Jahr 11.000 Meldungen mit dem Hinweis auf Geldwäsche ein. Bei der Hälfte aller Fälle erhärtete sich nach eingehender Prüfung der Verdacht auf eine Straftat. „Anonyme Zahlungen über Internet oder Mobiltelefon hinterließen keine Papierspuren mehr“, so Michael Sell, Exekutivdirektor der Bankenaufsicht Bafin.
Gleichzeitig gehen die deutschen Steuerbetrüger, die ihr Schwarzgeld in der Schweiz auf einem anonymen Nummernkonto haben, straffrei aus. Ihnen schleicht kein Steuerfahnder hinterher oder schnüffelt in irgendwelchen Unterlagen herum. Ab dem 01. Januar 2013 dürfen diese nun auch noch durch eine einmalige Sonderzahlung, in Höhe von bis zu 34 Prozent, ihr illegales Geld, durch einen Gesetzeserlass, legalisiert waschen. Da erscheint der Name „Geldwäschegesetz“ gleich in einem ganz anderen Licht.