Woher der Wind weht – Überdosierung

Wir lesen die Beipackzettel von Medikamenten, wir studieren die Bauanleitung von dem zusammenzubauenden Schrank, wir lesen die Bedienungsanleitung der neu gekauften Waschmaschine. Warum? Richtig. Damit wir im korrekten Umgang mit Medikamenten eine Überdosierung vermeiden, der Schrank am Ende gerade und sicher steht oder man einen selbst verschuldeten Defekt an der Waschmaschine vermeidet.

Wie sieht es aber mit den allgemeinen Regeln und Bestimmungen für das gesellschaftliche Zusammenleben aus? Den Gesetzbüchern. Die meisten von uns haben nicht die leiseste Ahnung was darin enthalten ist, obwohl es jeden von uns betrifft. Sei es nur im Straßenverkehr. Ob als Fußgänger, Radfahrer, Motorrad- oder Autofahrer, jeder von uns befindet sich im öffentlichen Straßenland und somit im Strafrahmen und Einzugsbereich der Straßenverkehrsordnung. Obwohl kaum einer die Gesetze kennt die unser Leben regeln, vertrauen wir unseren Politikern blindlings wenn es um die Abschaffung, Neueinführung oder Änderungen geht.

Das Einzige was uns von staatlicher Seite an Informationen über die Gesetze zugetragen wird, ist die „Belehrung“ im Rahmen der allgemeinen Schulausbildung. Aber anstatt jedem mit der Vollendung des 17. Lebensjahres und der damit verbundenen vollen Strafmündigkeit eine Sammlung der aktuellen Gesetzestexte zu überreichen, hält uns der Staat absichtlich dumm und haut gleichzeitig bei der geringsten Verfehlung völlig unverhältnismäßig mit dem Vorschlaghammer drauf.

Man muss sich in diesem Zusammenhang auch vor Augen führen, dass neben dem Staatsanwalt auch der Richter auf der Gehaltsliste des Staates steht. Das stellt kein Problem dar solange Zivilpartei A gegen Zivilpartei B in den Rechtsstreit zieht. Ganz anders hingegen sieht es aus, sobald Zivilpartei A gegen Personen oder Institutionen des Staates (Ordnungsamt, Polizei und so weiter) klagen. Hierbei werden RichterInnen nach Möglichkeit immer ihre Arbeitgeber, den Staat, bevorzugen. Wie sollen RichterInnen in einem solchen Fall unbefangen urteilen? Da ich mich seit längerem mit dieser Thematik befasse, habe ich ausreichend Beweismaterial gesammelt, welches meine Behauptungen bekräftigt.

„Die Hand die einen füttert beißt man nicht“

Untermauert wird diese These zusätzlich von der Art und Weise, wie die Gerichtskosten zu entrichten sind. Denn das manfür diese Dienstleistung, das Urteil, auch noch einen Unkostenbeitrag entrichten muss, versteht sich fast von selbst. In den meisten Fällen hofft man vergebens, dass in diesen Kosten allenfalls die für die Verhandlung anfallenden Ausgaben wie die Miete für den Gerichtssaal inklusive Nebenkosten und höchstens noch das Gehalt des Gerichtsdieners, aber nicht die Löhne für die ungenügende Leistung von RichterInn und den beteiligten Helfern enthalten sind. Weiter muss man beachten, an wen dieser Unkostenbeitrag zu entrichten ist. Nicht etwa an den Richter persönlich, sondern an die Staatskasse (Kosteneinziehungsstelle) die dann ihrerseits das Gehalt aller Beteiligten weiterleitet und somit die staatliche Abhängigkeit festigt. Ein gutes Beispiel liefert auch der allgemein bekannte, wenn auch immer von offizieller Seite abgestrittene, kollegiale Zusammenhalt unter Polizeibeamten und Ärzten. Und ich finde auch hierfür gleich das passende Zitat: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“, insbesondere wen es, wie hier, um gezielte Falschaussagen geht. Ich meine damit nicht die Gerichtsurteile die bei mutwilliger Gewalt von Zivilperson A gegen staatliche Personen oder Institutionen, sondern den Fall: Der Staat gegen Zivilperson A, in einem normalen Rechtsstreit. In diesen Fällen machen es sich die RichterInnen einfach und schmettern Zeugenaussagen, auch ehrbarer Bürger, mit befangenen Aussagen wie: Ich glaube, von ihrer Aussage kein Wort“, ab. Um keine offiziellen Beweise für diese Vorgehensweise zu liefern, werden GerichtsschreiberInnen dazu angehalten, von diesen Punkten der Gerichtsverhandlung keine schriftlichen Protokolle zu erstellen.

Allein bei uns im Kiez gibt es zahlreich dokumentierte Fälle. Doch im Gegensatz zu früher, wo es den meisten noch peinlich war, als Angeklagte/r vor Gericht zu stehen, machen es die Vielzahl von Fällen den Betroffenen heutzutage leichter über ihr Schicksal mit anderen zu sprechen und somit die Missstände öffentlichkeitswirksam zu verbreiten. Dieser Umstand ist es zu verdanken, dass diese Praktiken immer mehr ans Tageslicht kommen und selbst von Normalbürgern mit Verachtung zu Kenntnis genommen werden. Unter den Begriff Normalbürger fallen in diesem Zusammenhang nachweislich Männlein wie Weiblein im Alter ab 14 Jahren.

Mit der Erschaffung immer neuer Gesetze und Ausweitung der bereits bestehenden, erhöht sich automatisch der von ihnen betroffene Personenkreis, sodaß am Ende willkürlich und ausnahmslos jeder irgendwann mehr oder weniger gezwungen ist ,um seine Lebensqualität in gewohnter Form zu erhalten, gesetzeswidrig handeln (muss) wird.

Sei es als HundebesitzerInn mit unangeleintem Vierbeiner in einer öffentlichen Grünanlage, als Radfahrer auf dem Fußgängerweg fahrend und mit MP3-Player im Ohr oder Konsument bewusstseinserweiternder Substanzen. Alles dies sind Sachen die im zwischenmenschlichen geregelt und ausgefochten werden könnten aber in die sich der Staat, unter falsch verstandenen Sicherheitbedenken, immer weiter einmischt und somit den Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Selbstbestimmung und Selbständigkeit immer weiter entzieht.

Mir ist dabei schon bewußt, dass es immer wieder Menschen gibt, die ein zwischenmenschliches Fehlverhalten an den Tag legen, indem sie ihren Hund ohne Rücksicht auf ihre Umwelt frei und unkontrolliert laufen lassen. Es wird auch immer wieder Radfahrer geben die mit einem rasanten Tempo über den Bürgersteig fahren oder man läuft unfreiwillig durch eine Wolke süßlich riechenden Rauchs, was dem Kenner verrät das sich jemand in seinem Umfeld das Bewusstsein mit illegalen Pflanzenteilen erweitert. Es geht mir um das Aufzeigen der Unverhältnismäßigkeit bei der Ahndung dieser (mittlerweile) „gesetzeswidrigen“ Verhaltensweisen.

Nun zu dem Punkt, was jeder einzelne für sich und ein möglicht konfliktfreies Leben in diesem Staat tun sollte, um nicht unvorbereitet in eine Situation zu gelangen, in der man sich durch Unwissenheit und dem daraus resultierenden Fehlverhalten gegenüber der Staatsgewalt strafbar macht. Lest die „Beipackzettel“ für das Leben innerhalb Deutscher Landesgrenzen. Oder anders ausgedrückt: Besorgt euch und lest die Gesetzestexte. Wem das nötige Kapital für diese Anschaffung fehlt, der findet diese auch in jeder gut sortierten Stadtbücherei, gegen eine geringe Leihgebühr. Das Internet hält in einigen Bereichen die aktuellen Änderungen und Neuerungen dazu bereit.

 

Die Deutschen Gesetzbücher

Bürgerliches Gesetzbuch

Sozialgesetzbuch

Strafgesetzbuch

Völkerstrafgesetzbuch

Handelsgesetzbuch

Baugesetzbuch

image_pdfimage_print

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.