Geplante Obsoleszenz

Die geplante Obsoleszenz, auch „Product Death Date“ genannt, könnte mit einem lachenden Auge betrachtet werden, wenn nicht Menschen in anderen Teilen der Welt unter ihr zu leiden hätten. Denn wenn Millionen von Menschen auf die Betrügereien der Werbung hereinfallen und stets die neusten Errungenschaften der Technik ihr Eigen nennen müssen und sich dabei das Geld aus der Tasche ziehen lassen oder sich gar verschulden, ist es deren eigene Sache. Aber wenn zum Beispiel Ghana als Sondermülldeponie für den Wohlstandschrott der westlichen Welt herhalten muss, ist es an der Zeit, dass wir unser Konsumverhalten bewusster und nachhaltiger gestalten.

Als „geplante Obsoleszenz“ bezeichnet man das „vorprogrammierte Verfallsdatum“ von Produkten. Anders ausgedrückt, beim Herstellungsprozess eines Produkts werden bewusst Schwachstellen eingebaut, um sicherzustellen, dass das Produkt nach einer gewissen Zeit, schneller als eigentlich nötig, seine Funktionsfähigkeit verliert. Ein gutes Beispiel hierfür sind Drucker. Sie besitzen einen Chip, der nach einer zuvor vom Hersteller einprogrammierten Druckleistung/Seitenzahl das Gerät funktionsunfähig macht. Nicht nur in Druckern, auch bei allen anderen Geräten kann man davon ausgehen, dass unnötige Schwachstellen eingebaut wurden, um den Kunden nach einer gewissen Zeit als Wiederholungstäter, an die Kassen der Konsumtempel zurückzuholen.

Um das Ganze an einem aktuellen Streitthema zu verdeutlichen, nehme ich ein allseits beliebtes und bald vom Markt verbanntes Produkt, die Glühlampe.

Die Glühlampe wurde von Thomas Edison am 27. Januar 1880, unter der US-Patent Nummer 223898 angemeldet und 1881 für einer Lebensdauer von 1.500 Stunden weiterentwickelt. Im Jahre 1924 lag die Lebensdauer einer handelsüblichen Glühlampe bereits bei 2.500 Stunden. Um aber den Umsatz konstant zu halten, wurde 1925 die Lebensdauer durch die Glühlampen-Hersteller absichtlich auf 1.000 Stunden begrenzt. Diese Regulierung des Marktes durch die Glühlampen-Hersteller flog 1942 auf und wurde durch ein amerikanisches Gericht 1953 verboten. Bei dem mehrere Jahre andauernden Prozess kam unter anderem heraus, dass die Glühlampen-Hersteller sich zu einem Verband zusammengeschlossen hatten, der auch unter dem Namen Phoebus-Kartell bekannt war. Spätere Weiterentwicklungen der Glühlampe erreichten eine Betriebsdauer von 5.000 bis hin zu 150.000 Stunden. Die Markteinführung wurde jedoch wie so oft von den führenden Glühlampen-Herstellern aus Gewinnsucht verhindert.

Als Beweis für die Langlebigkeit von Glühlampen, führe ich die Livermore-Glühlampe an. Sie hängt nachweislich seit 1901 in der Livermore-Pleasanton-Feuerwache und verrichtet zuverlässig ihren Dienst. Zum 100. Geburtstag kamen über 800 Gratulanten und Gratulantinnen und sangen der Glühlampe zu Ehren ein Geburtstagslied. Seit einigen Jahren ist die mittlerweile 111 Jahre junge Glühlampe per Webkamera über das Internet zu besichtigen. Bezeichnenderweise mussten die Web-Kameras, die das Phänomen der ewig leuchtenden Glühlampe in die ganze Welt übertragen, bereits zwei Mal wegen Funktionsstörungen erneuert werden

(http://www.centennialbulb.org/cam.htm).

Ein Beispiel ist auch Zeit vor 1989. Während die „Wessis“, dem Kommerz ausgeliefert waren und sich sicher sein konnten, fast jedes Jahr den Austausch eines defekten Gerätes, wie etwa Waschmaschine, Kühlschrank, Fernsehgerät oder Computer, finanzieren zu müssen, gab es im deutschen Bruderstaat, bei den „Ossis“, aufgrund knapper Ressourcen die Vorgabe, dass ein Kühlschrank fünfundzwanzig Jahre reibungslos zu funktionieren hat. Wenn auch nicht alle Vorgaben im kommunistischen Bruderland erreicht wurden, bei der Lebensdauer der Geräte wurden sie zum Teil sogar übertroffen.

Eigene Erfahrungswerte

Obwohl das Unternehmen Philips seit einiger Zeit LED-Lampen/-röhren produziert, die eine Lebensdauer von 25.000 Stunden bei einer Leistung von Sieben- und Zehn-Watt, sowie 45.000 Stunden bei den Vier-Watt -Lampen besitzen sollen, werfe ich diesem Unternehmen aus eigener Erfahrung die miesen Geschäftspraktiken der „Geplanten Obsoleszenz“ vor. In den 90er Jahren kaufte ich mir, überzeugt von Markengeräten und deren Langlebigkeit, durch bessere Qualität von Bauteilen und Verarbeitung, ein Philips Fernsehgerät, zu einem nicht geringen Preis. Exakt vier Wochen nach Ablauf der Garantie, nach 19 Monaten, gab das Gerät weder Ton noch Bild von sich. Meine Nachfrage bei dem Unternehmen, das Gerät aus Kulanz zu einem Sonderpreis zu reparieren, da die Garantiezeit nur knapp überschritten war, lehnte Philips ab. Danke dafür!

Einige Jahre später ergab es sich, dass ein Philips CD-Brenner zum Sonderpreis von 500 DM zu haben war. Zum damaligen Zeitpunkt ein Schnäppchen, aber von Philips. Diesmal versagte das Gerät, genauer der Laser, vier Monate nach Garantiezeitablauf, nach 22 Monaten den Dienst. Als gebranntes Kind werde ich nicht der Redensart folgen „aller guten Dinge sind drei“ und somit auch nicht testen, ob die Philips-Glühlampen 25.000 beziehungsweise 45.000 Stunden funktionieren!

Immerhin sind diese Lampen quecksilberfrei und nur aus diesem Grund verweise ich auf den Link der hoffentlich unbedenklicheren Leuchtmittel von Philips:

(http://www.lighting.philips.de/pwc_li/de_de/lightcommunity/trends/led/assets/LED_Lampe_20Seiter_1Hj2012_27Maerz_NEU.pdf)

Aber nicht nur bei den technischen Geräten werden bewusst Mängel produziert, sondern auch bei den Stoffen für Kleidung und bei deren Verarbeitung. Dies beweist ein Fall von geplanter Obsoleszenz der mich in letzter Zeit persönlich heimsuchte. Es war der Einkauf von „Notfallschuhen“*. Ich hatte noch genau 13,42 € in der Tasche, ein wichtiger Termin stand bevor und ich besaß keine Schuhe, die ohne Löcher, kaputte Schnürsenkel und komplett anhaftender Sohle daher kamen. Ich ging also zu dem Schuhhändler, dessen Name mit einem „D“ beginnt und kaufte mir für 9,95 € ein Paar relativ ansehnliche Schuhe. Bereits nach den ersten Schritten löste sich der geklebte Gummirand von den Schuhen (BILD!!!!). Dieses Ablösen setzte sich mit jedem weiteren Schritt fort und fand sein Finale im einreißen der sich abgelösten Gummiränder.

Zugegeben, die schlecht verarbeiteten Kleberänder und meine Erfahrung aus früheren Jahren mit dieser Art von Schuhmodellen, ließ mich bereits beim Kauf ahnen, was mich erwarten würde. Aber hatte ich eine Wahl?

Für das zu Beginn erwähnte Problem mit den Druckern gibt es für alle Epson C & D-BesitzerInnen eine Lösung. Ein findiger und umweltbewusster Russe hat ein Programm entwickelt, welches es einem ermöglicht, den mutwillig eingebauten Chip, das „Zählwerk“ in dem Drucker auf Null zurückzusetzen. Die VieldruckerInnen unter euch, deren Gerät mit diesem Mangel behaftet ist, können sich das „SSC Service Utility“ (kostenlos) herunterladen unter:

www.ssclg.com/epsone.shtml

BesitzerInnen von Canon-Geräten der Reihe Pixma rufen folgende Seite auf:

http://www.veras-tintenshop.de/uploads/media/Sevicemode_Canon_ip_3000__4000.pdf

Für den Rest der Verzweifelten Druckergemeinde gibt es eventuell Rat unter: http://www.struzyna.de/6203/7003.html?*session*id*key*=*session*id*val*

Jedoch beruft sich der Betreiber und Ratgeber dieser Seite, bezüglich seiner Tipps, auf den Haftungsausschluss.

Den Interessierten unter euch empfehle ich den Film „Kaufen für die Müllhalde“ von Cosima Dannoritzer, der von Arte ausgestrahlt wurde. Leider gibt es auf der Internetseite von Arte nur Ausschnitte von dem Film zu sehen. Von daher verweise ich auf you tube.

Olly

* Notfallschuhe sind in finanzieller Not und unter Druck stehend in einem vorzeigbaren Erscheinungsbild auftreten zu müssen eingekauften Paar Schuhe. Bei dem Kauf wurde die Tatsache der menschenverachtende und umweltschädlichen Herstellungsverfahren mutwillig außer Acht gelassen. Es ist sozusagen als widriger Umstand und Notwendigkeit im Kampf für die Gerechtigkeit zu bezeichnen.

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