Der niebelsche Teppich und Emmely

Eigentlich hatte ich mit dem ollen Teppich von Niebel schon abgeschlossen. Zu unwichtig ist dieses von den Medien geförderte Ablenkungs-Thema, das einzig und allein dazu dient, die eigentlichen Machenschaften, die derzeit stattfinden, zu überblenden. Jedoch nach dem der Teppich Gegenstand einer Diskussion war an der ich mich beteiligte und die folgende Interessante Sichtweise aufwarf, werde ich die niebelsche Teppich Affäre doch noch einmal aufgreifen und kommentieren. Der interessanten Sichtweisen, die Gegenstand der Diskussion waren, lag folgender Vergleich zugrunde: Vor Jahren wurde die Kaiser´s Kassiererin Emmely für ihr Vergehen abgestraft zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 € eingelöst zu haben. Jahrelang kämpfte sie für ein gerechtes Urteil. Der Gerichtsstreit wurde von den Medien über die Jahre, sensationshaschend auf der Jagd nach Schlagzeilen bis ins Detail breitgetreten, so dass jede/r von euch wissen wird welchen Fall ich meine. Dem, das Volk vertretende, in Vorbildfunktion agierendem Steuersünder und Teppichschmuggler Niebel müsste eine ungleich härtere Strafe treffen, da die Summe in seinem Fall um ein vielfaches höher liegt und nicht nur ein Unternehmen Schaden genommen hat, sondern dieser Vorfall ein Betrug am Volkseigentum darstellt.

Niebel jedoch bagatellisierte seine Straftat mit den Worten: „Das war blöd von mir“ (Bild am Sonntag), „Ich habe mir vorzuwerfen, dass ich mich nicht selbst um die Dinge gekümmert habe. Das tut mir leid, vor allem weil ich den BND-Präsidenten in eine unangenehme Lage gebracht habe.“ und als krönenden Abschluss seiner Dreistigkeit fielen folgende Worte aus seinem Mund „Durch meinen Antrag auf Nachverzollung wird die ganze Angelegenheit beglichen.“ (Focus)

Mein Kommentar an Niebel: Nein „die ganze Angelegenheit“ ist damit aus rechtlicher Sicht noch nicht „beglichen“.

Alleine der lockere Umgang mit der Situation lässt vermuten, dass Niebel und seine Kollegen und Kolleginnen auf ihren Reisen ständig Waren unverzollt über die Grenze nach Deutschland schmuggeln. Nun hat es mit Niebel eben mal einen von ihnen erwischt und der Ertappte Sünder (Niebel) tut das Ganze als lapidare Angelegenheit ab. Das diese Angelegenheit, ein Strafverfahren nach sich ziehen müsste scheint ihm nicht bewusst.

Nehmen wir ein prominentes Beispiel: Oliver Kahn wurde im vergangenen Jahr (2011) zu einer Geldstrafe in Höhe von 125.000 € verurteilt. Sein Vergehen bestand darin, dass er Bekleidung im Wert von 6.687,90 € von Dubai nach Deutschland eingeführt hatte ohne die Einfuhr angemeldet zu haben. Der Schaden an Zoll und Einfuhrsteuer belief sich auf 2119,04 €. Ursprünglich wies der Strafbefehl den Kahn erhielt eine Summe von 350.000 €. Nur durch eine Gerichtsverhandlung konnte er die Summe auf 125.000 € reduzieren.

Daraus folgt die ganz einfache Rechnung: Der Teppich von Niebel verursachte unverzollt einen Steuerschaden von 200 €. Mehr oder weniger 1:11 (200:2119,04 €). Daraus resultiert eine Summe von 31.818,18 €, die im dem Strafbefehl stehen müsste, der Niebel in den nächsten Wochen zugestellt werden müsste. „Müsste“ nur aus dem Grund, weil sich garantiert kein Staatsanwalt der ausreichend Eier der Hose hat beziehungsweise eine Staatsanwältin die ausreichen Brust in der Bluse hat findet, um diesen Sauhund anzuklagen. Eventuell gelingt es Niebel, ebenfalls durch ein Gerichtsverfahren, die Summe auf anteilig 11.363,63 € zu reduzieren. Denn genauso wie Kahn, hat Niebel versucht mutwillig den Zoll zu bescheißen.

Wenn sich die Gerichte nur aus Prinzip mit einer lächerlichen Summe von 1,30 €, beschäftigen, sollte auch Niebel aus Prinzip zur vollen Verantwortung seines Handeln gezogen werden. Wir dürfen gespannt sein, aber wohl kaum hoffnungsvoll.

Einmal mehr stellt sich mir die Frage. Wer baut endlich diese verdammte Wand vor die wir diese VolksverräterInnen stellen? Mit dieser Frage lasse ich euch alleine in der Hoffnung möglichst bald eine/n bereitwillige/n MaurermeisterIn zu finden.

image_pdfimage_print

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.